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Der Senator für Finanzen

Finanzsenator Dr. Nußbaum: Grundstücksbewertung für die Erbschaft- und Schenkungsteuer nach einheitlichen Grundsätzen neu regeln

23.02.2007

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaft- und Schenkungsteuer, nach der gefordert wird, die Bewertung der Vermögensgegenstände einheitlich an Verkehrswerten zu orientieren, muss nach Auffassung des Bremer Finanzsenators Dr. Ulrich Nußbaum ebenfalls zu Veränderungen bei der Grundsteuer führen: „Diese Steuer, die sich immer noch an den Werten von 1964 orientiert, ist seit langem reformbedürftig. Es bietet sich an, bei der Erbschaftsteuer und der Grundsteuer einen einheitlichen Grundstückswert zugrunde zu legen. Dass es zwei verschiedene steuerliche Werte für ein Objekt gibt, ist nicht länger hinnehmbar.“

Die langjährigen Bemühungen, die Grundsteuer zu reformieren, hätten nach Ansicht von Dr. Nußbaum gezeigt, dass Grundstückswerte nur dann vom Bürger akzeptiert würden, „wenn sie dem tatsächlichen Wert eines Grundstücks entsprechen und die Wertermittlung einsichtig ist und vom Bürger nachvollzogen werden kann“. Um den personellen und bürokratischen Aufwand für die dann notwendige Feststellung von Verkehrswerten aller Grundstücke in Grenzen zu halten, schlägt der Bremer Finanzsenator vor: „Wir sollten die Ermittlung der Werte nicht der Verwaltung überlassen. Das können auch private sachverständigen Firmen erledigen“.

Hierfür bietet sich – so Senator Dr. Nußbaum – insbesondere das niederländische Grundsteuermodell an: „Dort wird die Grundsteuer seit dem Jahr 1995 auf der Grundlage von Verkehrswerten festgelegt. Diese werden von Grundstücksschätzern in privaten Unternehmen in einem vergleichenden Verfahren für Besteuerungszwecke ermittelt.“ Der Senator abschließend: „Die Niederländer machen uns vor, dass ein solches Verfahren in der Praxis funktioniert und den Bürgern nur Vorteile bietet, da realistische Grundstückswerte festgestellt werden und die Kosten für die öffentliche Hand und damit für den Bürger selbst in geringen Grenzen gehalten werden.“

Senator Dr. Nußbaum will seine Vorstellungen bei den anstehenden Beratungen über die Reform der Erbschaft- und Grundsteuer in die politische Diskussion einbringen