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Der Senator für Finanzen

Senator Dr. Nußbaum bricht eine Lanze für den Mittelstand

13.02.2007

Steuerbefreiung beim Übergang von Betriebsvermögen, wenn der Erhalt von Arbeitsplätzen nachgewiesen wird

Im Zusammenhang mit dem auf Bundesebene zur Beratung anstehenden Gesetzentwurf zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge bricht Finanzsenator Dr. Ulrich Nußbaum eine Lanze für den Mittelstand: „Die Freie Hansestadt Bremen als Standort mit vorwiegend mittelständischen Betrieben hat bei der Regelung der Unternehmensnachfolge ein besonderes Interesse an der steuerlichen Entlastung dieses Wirtschaftsbereichs, gerade auch vor dem Hintergrund des langfristigen Erhalts der Arbeitsplätze“. Diese besondere Struktur müsse durch eine steuerliche Entlastung von Erbschaften und Schenkungen zur Sicherung der Betriebsnachfolge und der Bindung dieser Unternehmen an den Standort gefördert werden: Senator Dr. Nußbaum weiter: „In einem Erbfall bzw. bei einem Übergang von Betriebsvermögen spreche ich mich klar für eine Steuerbefreiung aus, wenn der Erhalt von Arbeitsplätzen nachgewiesen wird“.

Arbeitnehmer hätten – so Dr. Nußbaum - einen Anspruch darauf, wenn bei der Novellierung die Sicherung ihrer Arbeitsplätze berücksichtigt werde. Dies sei für Bremen von entscheidender Bedeutung. Nach Auffassung des Senators gingen mittelständische Unternehmer mit ihrer Treue zum Standort und beim Erhalt von Arbeitsplätzen ohnehin viel verantwortungsbewusster um als Großkonzerne.

Im Übrigen darf eine Neuregelung der Erbschaftssteuer nach Ansicht von Senator Dr. Nußbaum nicht zu Steuerausfällen führen: „Bremen kann sich als Haushaltsnotlageland eine Reduzierung der Steuereinnahmen nicht leisten“. Deshalb müsse eine Neuregelung des Bewertungs- und des Erbschaftssteuerrechts grundsätzlich aufkommensneutral gestaltet werden.