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Der Senator für Finanzen

Finanzamt Mitte erinnert: Die Zweitwohnungssteuer wird wieder fällig

02.02.2007

Im vergangenen Jahr wurde in der Stadtgemeinde Bremen bei 2000 Fällen eine Einnahme von rund 330.000 € erzielt

Das Finanzamt Mitte erinnert alle steuerpflichtigen Inhaber von Zweitwohnungen in der Stadtgemeinde Bremen an die Fälligkeit der Zweitwohnungsteuer für das Kalenderjahr 2006 zum 1. März 2007. Dies gilt grundsätzlich für alle Eigentümer, Mieter und Nutzer, die eine Zweitwohnung unterhalten. Bei einem Steuersatz von 8 Prozent der jährlichen Nettokaltmiete wurde im vergangenen Jahr bei insgesamt etwa 2000 Fällen aus dieser Steuer eine Einnahme von rund 330.000 Euro erzielt.

Eine neue Steuererklärung ist nicht abzugeben, wenn sich gegenüber der Vorjahreserklärung keine Abweichungen ergeben. Gesonderte Zweitwohnungsteuerbescheide ergehen in diesen Fällen nicht. Die Steuerpflichtigen werden gebeten, die Zweitwohnungsteuer in der bisher angemeldeten oder festgesetzten Höhe auf eines der Konten der Finanzkasse Bremen-Mitte bei der Deutschen Bundesbank – Filiale Bremen, Konto 290 015 12 (BLZ 290 000 00), oder der Sparkasse Bremen, Konto 109 06 46 (BLZ 290 501 01), zu überweisen oder dem Finanzamt rechtzeitig eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Sollten sich die steuerlichen Verhältnisse aber geändert haben, ist eine neue Anmeldung bis zum 1. März 2007 beim Finanzamt Bremen-Mitte abzugeben.

Weitere Informationen und Formulare finden Interessierte im Internet unter www.finanzen.bremen.de im Kapitel „Steuern“.