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Der Senator für Finanzen

Senat befasste sich mit den Wirtschaftsplänen 2007 der bremischen Eigenbetriebe

16.01.2007

Der Senat hat heute (16.1.2007) die Wirtschaftspläne 2007 der Eigenbetriebe, Sondervermögen, Museumsstiftungen und der Anstalt zur Bildung einer Rücklage für Versorgungsvorsorge der Freien Hansestadt Bremen beraten. In diesem Zusammenhang wurden konkrete Verfahrensregelungen für diejenigen Eigenbetriebe beschlossen, die keinen ausgeglichenen Wirtschaftsplan vorgelegt haben. Konkret betroffen sind die Eigenbetriebe Stadtgrün Bremen, GeoInformation Bremen, Gebäude- und TechnikManagement (GTM) sowie Performa-Nord. Diese Eigentriebe dürfen laut der beschlossenen Regelungen neue Verbindlichkeiten nur noch insoweit eingehen, als sie nachweislich zur Erreichung der eingeplanten Erlöse, zur Verbesserung der Erlösseite bzw. zur Senkung der Kosten dienen.

Finanzsenator Dr. Ulrich Nußbaum erläutert die mit dem heutigen Beschluss verbundenen Erwartungen: „Damit sollen die Konsolidierungsverpflichtungen der Betriebe flankiert werden. Ich erwarte von den betroffenen Eigenbetrieben, dass sie alle Eigenanstrengungen unternehmen, kurzfristig Konsolidierungskonzepte vorzulegen, mit denen es möglich wird, ausgeglichene Wirtschaftspläne vorzulegen.“ Dem Senat soll kontinuierlich über den Fortgang der Konsolidierungskonzepte berichtet werden.

In diesem Zusammenhang wurde für die Eigenbetriebe Stadtgrün, GTM und GeoInformation die Einführung eines sogenannten „Last Call-Verfahren“ angekündigt. Der Bausenator wird dem Senat einen entsprechenden Vorschlag unterbreiten. Der Finanzsenator hierzu: „Ziel dieses ‚Last Call’-Verfahrens’ ist es, vor einer Auftragsvergabe an Dritte alle bremischen Auftragspotenziale auszuschöpfen. Es kann nicht sein, dass bremische Einrichtungen einen Auftrag nicht erhalten, obwohl Kapazitäten vorhanden sind, die ohnehin vom Haushalt zu finanzieren sind.“ In diesen Fällen dürften die Eigenbetriebe zu den Bedingungen der Privatwirtschaft „einsteigen“. Ein solches Verfahren sei auch EU-rechtlich unbedenklich.

Bei den Sondervermögen Infrastruktur und Immobilien & Technik, die bremische Liegenschaften (Straßen, Brücken, öffentliche Plätze, Gebäude und Grundstücke) möglichst kostengünstig verwalten und weiterentwickeln sollen, sieht die Situation anders aus: Die dort „produzierten“ Güter und Dienstleistungen (wie zum Beispiel die Sanierung einer Straße) schließen die Erwirtschaftung eines Überschusses faktisch aus. Hohe Abschreibungen, fehlende Erlöse sowie staatliche Aufgabenwahrnehmung bedingen strukturelle Defizite, die bereits vor Gründung der Sondervermögen bestanden – allerdings wurden diese in der Kameralistik nicht abgebildet. „Die alleinige Umstellung auf die doppelte Buchführung verhindert nicht die Ausweisung von Verlusten“, resümiert Dr. Nußbaum. „Hier muss also das Ziel sein, die Aufgabenerledigung möglichst kostengünstig zu leisten und damit das Defizit möglichst gering zu halten.“