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Der Senator für Finanzen

Auskünfte des Finanzamtes in der Regel gebührenfrei

12.01.2007

Senator Dr. Nußbaum: Service für Bürger in den ZIA der Finanzämter und im BIC weiterhin kostenlos

Öffentliche Darstellungen erweckten kürzlich den Eindruck, Auskünfte seien in den Finanzämtern nur noch gegen Zahlung einer Gebühr zu erhalten. Solchen Behauptungen tritt Finanzsenator Dr. Ulrich Nußbaum mit aller Entschiedenheit entgegen: „Die meisten Auskünfte der Finanzämter sind selbstverständlich wie bisher kostenfrei.“ Dazu gehören zum Beispiel die steuerliche Behandlung von Fahrtkosten für den Weg zur Arbeit, Fragen zum Arbeitszimmer oder zum Abzug von Kinderbetreuungskosten. Dr. Nußbaum: „Wenn die steuerzahlenden Kunden Fragen allgemeiner Art zum Verfahren oder zur Rechtslage haben, erhalten sie weiterhin die Auskünfte, ohne dafür zahlen zu müssen.“ Diese Auskünfte seien erhältlich in den zentralen Informations- und Annahmestellen (ZIA) der Finanzämter in Bremen und Bremerhaven oder im BürgerServiceCenter Mitte.

Anders sieht es neuerdings nur bei sogenannten verbindlichen Auskünften aus, die in der Regel komplizierte Sachverhalte vor allem bei Unternehmen beinhalten. Sie werden nun nicht mehr unentgeltlicht erteilt. „Wir haben in Bremen und Bremerhaven ca. 230.000 Steuerfälle pro Jahr und dabei in den letzten zwei Jahren etwa 40 verbindliche Auskünfte erteilt. Weit über 99 Prozent der Steuerfälle sind also nicht betroffen", so Senator Dr. Nußbaum weiter.

Die Gebühren betreffen damit ausschließlich Auskünfte, durch die die Finanzverwaltung in der Regel langfristig gebunden wird. Es geht dabei um Auskünfte, die aufgrund eines förmlichen Antrags in einem besonderen förmlichen Verfahren erteilt werden und dauerhafte Planungssicherheit für Unternehmen zum Ziel haben. Das ist insbesondere bei größeren Investitionen und deren steuerlichen Auswirkungen für die Investoren wichtig. Nußbaum wies zudem darauf hin, dass die Gebührenregelung durch den Bundestag im Jahressteuergesetz 2007 beschlossen wurde und damit bundesweit gilt.

„Ein qualitativ guter und kostenfreier Service für die Bürgerinnen und Bürger in Bremen und Bremerhaven ist und bleibt das Ziel der Steuerverwaltung“, betonte der Finanzsenator abschließend.