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Der Senator für Finanzen

Freiberufler in die Gewerbesteuerpflicht einbeziehen!

22.05.2006

Finanzsenator Dr. Ulrich Nußbaum: „Es entspricht der Steuergerechtigkeit, wenn sie in gleichem Maße wie Gewerbetreibende ihren Beitrag zur Kommunalfinanzierung leisten“

Die gewerbesteuerliche Gleichstellung der gewerblichen und selbständigen Einkünfte ist nach Auffassung des Bremer Finanzsenators Dr. Ulrich Nußbaum überfällig: „Es entspricht der Steuergerechtigkeit, wenn Freiberufler und andere Selbständige in gleichem Maße wie Gewerbetreibende einen Beitrag zur Kommunalfinanzierung leisten.“ Die Zusammenfassung und hieraus folgend die steuerliche Gleichbehandlung der unterschiedlichen Einkunftsarten sei eine Kernforderung nahezu aller Reformentwürfe der letzten Jahre. Die im Einkommensteuergesetz angelegte Unterscheidung von gewerblichen und selbständigen Einkünften, wenn diese aus vergleichbar gewerblichen Geschäftstätigkeiten entstanden seien, werde vielfach als das Problem des Einkommensteuerrechts schlechthin angesehen. Das stellte Finanzsenator Dr. Nußbaum jetzt in einem Schreiben an seine Kollegen in den Ländern und Bundesfinanzminister Steinbrück fest.

Die unterschiedliche steuerliche Behandlung von Gewerbetreibenden und Freiberuflern war in den letzten Wochen in den Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit gerückt. Im Zusammenhang mit der so genannten Reichensteuer ist nämlich einhellig kritisiert worden, dass Gewerbetreibende anders als Freiberufler von der Anhebung des Spitzensteuersatzes verschont bleiben sollten. So wies der Deutsche Steuerberaterverband stellvertretend für andere darauf hin, dass die geplante Ungleichbehandlung von gewerblichen und freiberuflichen Einkünften ökonomisch nicht zu begründen sei. Aufgrund der verfassungsrechtlichen Bedenken ist deshalb das Gesetzgebungsvorhaben dahingehend korrigiert worden, dass nunmehr die Freiberufler und andere Selbständige von der Anhebung des Spitzensteuersatzes ausgenommen werden. Aus dieser Tatsache begründet Finanzsenator Dr. Nußbaum seinen an die Finanzminister des Bundes und der Länder gerichteten Vorstoß wie folgt: „Ich bin umgekehrt der Auffassung, dass im Rahmen der geplanten Unternehmenssteuerreform auch die Ungleichbehandlung von Gewerbetreibenden und Freiberuflern im Hinblick auf die Gewerbesteuerpflicht korrigiert werden sollte.“

Im Sinne der Steuergerechtigkeit will der Bremer Finanzsenator die Frage einer gesetzgeberischen Initiative zur Einbeziehung von Freiberuflern und anderen Selbständigen in die Gewerbesteuerpflicht bei nächster Gelegenheit mit seinen Kollegen aus den Ländern erörtern.