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Der Senator für Finanzen

„Kein Grund für Begehrlichkeiten – es gibt nichts zu verteilen“

12.05.2006

Finanzsenator Dr. Ulrich Nußbaum zu den Ergebnissen der aktuellen Steuerschätzung: „Wir haben in Bremen keinerlei Ausgabenspielräume mehr!“

Im laufenden Haushaltsjahr erwartet der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ bundesweit ein Steueraufkommen, das um rd. 8,1 Mrd. € über den Prognoseergebnissen vom November 2005 liegen soll. Hauptursache dieser Verbesserung ist die inzwischen als etwas dynamischer eingeschätzte Konjunkturentwicklung, wobei weder für 2006 noch für die Folgejahre bereits eine nachhaltigere Erholung der gesamtwirtschaftlichen Wachstumsindikatoren unterstellt wird. Nach wie vor hängt die wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands nach Einschätzung der Experten des Bundes und der Länder sowie der Wirtschaftsforschungsinstitute am Tropf des Exports und damit des Welthandels. Und nach wie vor werden Signale für eine Belebung der Inlandsnachfrage durch den privaten Verbrauch nicht gesehen. Erstmals beschäftigte sich der Arbeitskreis vor diesem Hintergrund auch ausführlicher mit den Wirkungszusammenhängen und möglichen Risiken restriktiver Finanz-, Lohn- und Geldmarktpolitik.

Die vorliegenden Schätzergebnisse sind aber auch durch eine Vielzahl steuerrechtlicher Änderungen geprägt. Die Schätzungen des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ berücksichtigen dabei schon die voraussichtlichen Effekte der noch nicht endgültig beschlossenen für das kommende Haushaltsjahr vorgesehenen Erhöhung der Umsatzsteuersätze. Aufgrund der besonderen betragsmäßigen Folgewirkungen dieses Änderungsvorhabens weicht der Arbeitskreis damit erstmals von seiner langfristigen Praxis ab, Prognosen grundsätzlich nur auf der Basis des geltenden Steuerrechts durchzuführen. Weitere noch im Abstimmungsprozess befindliche Gesetzesvorhaben blieben zunächst ausgeklammert. Hierzu gehören unter anderem auch die erst jüngst auf Koalitionsebene in Berlin geeinten Regelungen zum Elternkindergeld und zur Pendlerpauschale.

Aufgrund der Steuerrechtsänderungen werden die Einnahmeerwartungen aus dem bundesweiten Steueraufkommen deutlich nach oben korrigiert. Weil die Mehrwertsteuer-Erhöhung hierbei die entscheidenden Beiträge leistet, werden diese Mehreinnahmen allerdings erst ab 2007 eintreten. Gegenüber der letzten Steuerschätzung für diesen Zeitraum, die im Mai 2005 stattgefunden hat, werden für Bund, Länder und Gemeinden dabei in der Summe Haushaltsverbesserungen von 22 Mrd. € (2007), 20 Mrd. € (2008) und noch einmal 20 Mrd. € (2009) erwartet, die jedoch deutlich überwiegend die Bundesfinanzen betreffen. Für Länder und Gemeinden bewegen sich die prognostizierten Mehreinnahmen zwischen 9 Mrd. € (2007) und 8 Mrd. € (2009).

Bremen erwartet Mehreinnahmen in 2006 (38 Mio. €) und 2007 (72 Mio. €)

Auch die bremischen Haushalte profitieren von der bundesweiten moderaten Konjunkturbelebung und den beschlossenen oder mit hoher Wahrscheinlichkeit wirksam werdenden Steuerrechtsänderungen. Finanzsenator Dr. Ulrich Nußbaum: „Wir gehen nach den Annahmen des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ davon aus, dass wir für das Land und die Stadtgemeinde Bremen gegenüber den bisherigen Annahmen im laufenden Haushaltsjahr mit steuerabhängigen Mehreinnahmen von rd. 38 Mio. € und für 2007 mit einem Einnahmeplus von etwa 72 Mio. € rechnen können“. Im weiteren Finanzplan-Zeitraum würden die geschätzten Einnahmeverbesserungen gegenüber den bisherigen Berechnungen 66 Mio. € (2008) und 78 Mio. € (2010) betragen.

Finanzsenator Dr. Nußbaum machte aber sogleich deutlich: „Wir haben kein Geld für zusätzliche Ausgaben. Erfreulich ist aber, dass die erwarteten Einnahmeverbesserungen voraussichtlich ausschließlich unsere eigenen originären Steuereinnahmen betreffen und nicht über steigende Zuflüsse aus dem bundesstaatlichen Finanzausgleich in die bremischen Kassen fließen werden. Dies bedeutet, dass wir unsere Finanzkraftrelation gegenüber dem übrigen Bundesgebiet – trotz des inakzeptablen Systems der originären Steuerverteilung, das die wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit unseres Landes nicht ansatzweise adäquat abbildet - zumindest weiter leicht ausbauen können. Es ist unstrittig, dass der wachstumsorientierte Sanierungskurs Bremens hierfür die entscheidenden Grundlagen gelegt hat.“

Dr. Nußbaum: „Höheres Aufkommen zur Schuldenbegrenzung einsetzen“

Gleichzeitig warnt der Finanzsenator allerdings vor falschen Rückschlüssen: „Bremen hat sich in seiner Finanzplanung festgelegt, Mehreinnahmen nicht für neue Ausgaben zu verwenden, sondern weniger Kredite aufzunehmen. Daran halten wir fest“.. Die Mehreinnahmen müssten also in vollem Umfang zur Schuldenbegrenzung eingesetzt werden. Auch in anderen Ländern und Gemeinden würden die absehbaren Einnahmeverbesserungen konsequent zur Haushaltskonsolidierung genutzt. „Bremen, als Land in extremer Haushaltnotlage mit erhobenem Anspruch auf solidarische Hilfe des Bundes und der Länder, kann es unter diesen Vorzeichen nicht verantworten, Lockerungen des restriktiven Sparkurses zuzulassen,“ betonte Dr. Nußbaum.

„Wer glaubt, im laufenden Haushaltsaufstellungsverfahren Begehrlichkeiten in Form von Mehrbedarfen anmelden zu müssen, muss zur Finanzierung dieser Maßnahmen Einsparungen an anderer Stelle vorschlagen. Eine Verwendung der steuerlichen Mehreinnahmen aus den Prognosen des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ kommt hierfür nicht in Betracht. Es gibt nichts zu verteilen.“

Im Übrigen seien die nunmehr vom Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ bestätigten Mehreinnahmen aus steuerrechtlichen Beschlüssen der Bundesregierung in den Bremer Berechnungen zum Finanzplan-Zeitraum, die mit der Klage dem Bundesverfassungsgericht zugeleitet wurden, bereits berücksichtigt. Dr. Nußbaum mit anderen Worten: „Wir haben die erwarteten Steuermehreinnahmen bereits in unseren Haushalt eingeplant. Geld kann man nicht zweimal ausgeben“. Angesichts des von Bremen zu leistenden Eigenbeitrages zur Haushaltssanierung müsse jedem finanzpolitisch verantwortungsvoll Handelnden in Bremen klar sein, welche fatalen Auswirkungen eine Aufweichung des gerade erst beschlossenen Sanierungskurses für die Verfahrenschancen in Karlsruhe auslösen würden.

Bremerhaven wird vom innerbremischen Finanzausgleich profitieren

Für den Haushalt der Stadt Bremerhaven ergeben sich nach den Ergebnissen der aktuellen Steuerschätzung im Doppelhaushalt 2006/2007 nur marginale Veränderungen der originären Steuereinnahmen, die sich voraussichtlich um die Millionen-€-Grenze bewegen werden. Senator Dr. Nußbaum: „Profitieren wird die Seestadt allerdings im innerbremischen Finanzausgleich. Hier werden Mehreinnahmen der Kommune von 2,4 Mio. € im laufenden Haushaltsjahr und 3,0 Mio. € für 2007 erwartet“. Auch hier geht Dr. Nußbaum davon aus, dass diese Mehreinnahmen zum Abbau des Defizits zu verwenden sind.


Ergebnisse der Steuerschätzung Mai 2006: Tabellarische Übersicht