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Der Senator für Finanzen

Für Bürger mit Nebenwohnungen in Bremen: Die Zweitwohnungssteuer wird zum 1. März fällig

15.02.2006

Die Zweitwohnungssteuer für 2005, eine so genannte örtliche Aufwandsteuer, wird zum 1. März fällig. Daran erinnert das Finanzamt Bremen Mitte jetzt alle steuerpflichtigen Inhaber von Nebenwohnungen im Gebiet der Stadtgemeinde Bremen. Dies gilt grundsätzlich für alle Eigentümer, Mieter und Nutzer, die eine Zweitwohnung unterhalten. Bei einem Satz von 8 Prozent der jährlichen Netto-Kaltmiete wurde im vergangenen Jahr aus dieser Steuer in Bremen eine Einnahme von rund 492.000 Euro erzielt.


Die Steuerpflichtigen werden gebeten, die Zweitwohnungsteuer in der bisher angemeldeten oder festgesetzten Höhe auf eines der Konten der Finanzkasse Bremen-Mitte bei der Deutschen Bundesbank – Filiale Bremen (Konto 290 015 12, BLZ: 290 000 00) oder der Sparkasse Bremen (Konto 109 0646, BLZ: 290 501 01) zu überweisen oder dem Finanzamt rechtzeitig eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Wenn sich die steuerlichen Verhältnisse gegenüber der Vorjahreserklärung geändert haben, ist eine neue Anmeldung bis zum 1. März 2006 abzugeben. Sollte dies nicht der Fall sein, ist eine Steuererklärung nicht notwendig; es ergeht dann aber auch kein gesonderter Zweitwohnungsteuerbescheid.


Wer sich über diese Steuer informieren möchte oder wer in Bremen eine Nebenwohnung unterhält und sich noch nicht zur Zweitwohnungssteuer beim Finanzamt Bremen-Mitte angemeldet hat, findet weitere Informationen und ein Formular im Internet unter www.bremen.de/finanzsenator/zweitwohnungssteuer