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Der Senator für Finanzen

Regelungen zum Abbau von Personalüberhängen beschlossen

12.12.2005

In seiner heutigen Sitzung (12.12.2005) hat der Senat Regelungen beschlossen, durch die in den sektoralen Überhangbereichen der bremischen Verwaltung die Möglichkeit geschaffen wird, bestehende Personalüberhänge durch offensive Nutzung aller zulässigen dienst- und arbeitsrechtlichen Handlungsformen abzubauen. Diese Regelungen gelten zunächst für die Ressorts für Kultur und für Finanzen und in bestimmten Bereichen des Ressorts für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales.

Finanzsenator Dr. Ulrich Nußbaum unterstreicht, dass die Regelungen zur weiteren Haushaltskonsolidierung des Landes Bremen notwendig sind: „Wir müssen den Abbau von Personal in den Überhangbereichen mit zusätzlichen Instrumenten der Personalsteuerung voranbringen. Dazu gehören in diesen Bereichen Angebote von Altersteilzeit bei Beamtinnen und Beamten ab dem 60. Lebensjahr oder die Zahlung von Abfindungen bei Angestellten.“

Obwohl Neueinstellungen und die Verlängerung von befristeten Beschäftigungsverhältnissen in den sektoralen Personalüberhangbereichen grundsätzlich nicht mehr zulässig sein werden, wird es auch Ausnahmen geben. „Der Senat als größter Arbeitgeber der Region ist sich seiner Verantwortung bewusst. Wir streben daher auch in sektoralen Personalüberhangbereichen weiterhin an, Auszubildende oder schwerbehinderte Menschen einzustellen“, sagte Senator Dr. Nußbaum.