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Der Senator für Finanzen

Finanzsenator Dr. Ulrich Nußbaum: „Alle gesellschaftlichen Gruppen müssen zu gerechten Beiträgen herangezogen werden“

09.11.2005

„In dieser kritischen Situation, in der sich die öffentlichen Haushalte befinden, müssen alle gesellschaftlichen Gruppen zu gerechten Beiträgen herangezogen werden. Dazu gehören selbstverständlich auch die Unternehmen und die Besserverdienenden.“ Das erklärte heute (9.11.2005) der Bremer Finanzsenator Dr. Ulrich Nußbaum. Dabei meldete er aber Zweifel an, dass die von der zukünftigen Regierungskoalition im Bund beabsichtigte sogenannte „Reichensteuer“ ohne Abschaffung von Ausnahmetatbeständen, die legal zur Reduzierung des zu versteuernden Einkommens führen, tatsächlich das erhoffte Ergebnis in die öffentlichen Kassen bringt: „Es liegt in der Natur des Menschen, dass er auf clevere Weise alle Wege nutzt, um Steuern zu sparen. Solange es noch solche vielfältigen Möglichkeiten gibt, wird sich nichts ändern.“

Dieses Thema müsse von den Verantwortlichen kurzfristig und konsequent angegangen werden, wenn man tatsächlich mehr Belastungsgerechtigkeit erreichen wolle. Dr. Nußbaum: „Es wäre zudem vernünftiger, das komplizierte Steuersystem zu vereinfachen und zugleich eine Verlässlichkeit des Steuerrechts herzustellen. Dazu gehört auch eine Vereinheitlichung der Bemessungsgrundlagen, damit alle gleichmäßig herangezogen werden. Dies würde auch zu mehr Akzeptanz bei den Steuerzahlern führen.“

Es sei – so der Bremer Finanzsenator und frühere Unternehmer - vielmehr damit zu rechnen, dass die sogenannte „Reichensteuer“ Steuergestaltungen provoziere, mit deren Hilfe die Betroffenen sich ärmer rechnen könnten. „Es ist daher fraglich, ob die vom Bundesfinanzministerium prognostizierten Steuermehreinnahmen überhaupt erzielt werden können. Auch wenn es Pläne gibt, Steuersparfonds wie Film- oder Energiefonds einzuschränken, bietet das komplizierte Steuerrecht immer noch zahlreiche Schlupfmöglichkeiten.“ Sämtliche „Fluchtwege“ müssten versperrt werden. Dies gelte vor allem für Kapital- und Vermietungseinkünfte. Kapitalanlagen, die zu steuerfreien Veräußerungsgewinnen führen, würden noch attraktiver. Die Aufwendungen für den Erwerb einer Immobilie könnten als Abschreibung bei den Vermietungseinkünften geltend gemacht werden. Senator Dr. Nußbaum: „Dies führt dazu, dass steuerlich Verluste entstehen, die das Einkommen mindern.“ Bei dem herrschenden komplizierten Steuersystem sei ferner mit der Verlagerung von Einkunftsquellen das Ausland zu rechnen.

Die vorgesehene „Reichensteuer“ sieht vor, dass bei einem Einkommen ab 250.000 Euro (Alleinstehende) bzw. 500.000 Euro (Verheiratete) ein Zuschlag von 3 Punkten auf die Einkommensteuer erhoben werden soll. Zuletzt war sogar eine Einkommensgrenze von 130.000 Euro bzw. 260.000 Euro im Gespräch. In diesem Zusammenhang weist Finanzsenator Dr. Nußbaum darauf hin, dass nach Berechnungen des Bundesfinanzministeriums eine solche Steuer lediglich Mehreinnahmen in Höhe von 1,2 Mrd. Euro (bzw. 1,7 Mrd. € bei abgesenkter Einkommensgrenze) erzielt werden, die auf Bund, Länder und Gemeinden zu verteilen wären. Selbst diese Höhe der erwarteten Steuermehreinnahmen wird von Senator Dr. Nußbaum bezweifelt.