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Der Senator für Finanzen

Eigenheimzulage weiterhin möglich

06.10.2005

Die Eigenheimzulage kann weiterhin beantragt und gewährt werden. Darauf hat die Bremer Finanzverwaltung heute (6.10.2005) hingewiesen. Weil der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat in seiner letzten Sitzung vor der Bundestagswahl seine Beratungen zum Gesetz zur Abschaffung der Eigenheimzulage vertagt hat, müssen alle noch nicht erledigten Gesetzentwürfe in der neuen Legislaturperiode erneut eingebracht werden. Deshalb ist das Eigenheimzulagengesetz bis auf weiteres in der gegenwärtigen Fassung gültig.


Die Eigenheimzulage wird bei einem Wohnungsbau oder Wohnungskauf für das eigene Wohnen gewährt. Sie beträgt maximal 1.250 € im Jahr (zuzüglich 800 € für jedes Kind) und wird acht Jahre lang gezahlt. - Antragsformulare für die Eigenheimzulage sind für die stadtbremischen Finanzämter in der Zentralen Informations- und Annahmestelle (ZIA), im Haus des Reichs, Rudolf-Hilferding-Platz 1, in Bremen oder in der ZIA des Finanzamts Bremerhaven, Schifferstraße 2/8, erhältlich. Die Formulare sind auch beim Senator für Finanzen über Internet unter www.bremen.de/finanzsenator/eigenheimzulage erhältlich.