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Der Senator für Finanzen

Vereine und gemeinnützige Körperschaften werden an Abgabe der Steuererklärung erinnert

26.09.2005

Wie in allen anderen Ländern auch ist in Bremen der Versand von Steuererklärungs-Vordrucken wegen der damit verbundenen Kosten eingestellt worden. Deshalb erhalten auch steuerbefreite (gemeinnützige) Körperschaften – dabei handelt es sich insbesondere um Vereine – diese Vordrucke nicht mehr auf dem Postwege. Diese Vereinigungen haben ihre Steuererklärungen alle drei Jahre abzugeben.

Die zuständigen Finanzämter Bremen-Mitte und Bremerhaven erinnern diese steuerbefreiten Körperschaften daran, jetzt ihre Erklärungen für den Zeitraum 2002 bis 2004 abzugeben. Das sind die Vereine, die letztmals für den Turnus von 1999 bis 2001 vom Finanzamt einen Freistellungsbescheid erhalten haben. Die entsprechenden Vordrucke zur Abgabe der Steuererklärungen sind erhältlich in den Zentralen Informations- und Annahmestellen (ZIA) der Finanzämter im Haus des Reichs und in Bremerhaven. Sie können in elektronischer Form auch abgerufen werden auf der Internet-Seite des Finanzamts Bremen-Mitte unter www.bremen.de/sixcms/media.php/123/gem_1_04.pdf