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Der Senator für Finanzen

Haushaltsnotlage mit Gewerkschaft ver.di erörtert

09.09.2005

Verhandlung über konkrete personalwirtschaftliche Maßnahmen abgelehnt

Vor den im Oktober beginnenden Haushaltsberatungen haben der Chef der Senatskanzlei Prof. Dr. Reinhard Hoffmann und Finanz-Staatsrat Henning Lühr heute (09.09.) im Gespräch mit Vertretern der Gewerkschaft ver.di dafür geworben, unumgängliche Kostenbegrenzungen im Personalbereich gerecht zwischen allen Beschäftigtengruppen zu verteilen, um auf dieser Basis ein Höchstmaß an Beschäftigungssicherheit zu gewährleisten.


Die Senatsvertreter haben die äußerst schwierige Haushaltslage dargestellt. Der Personalkostenblock macht insgesamt 1,8 Mrd. Euro und damit knapp die Hälfte des gesamten Haushaltsvolumens aus. Strategien zur Haushaltskonsolidierung sind deshalb nur im Zusammenhang mit der Begrenzung der Personalkosten möglich.


„Wir können jeden Euro nur einmal ausgeben. Wenn wir nicht erreichen, dass jeder einzelne Beschäftigte maßvoll zur Haushaltskonsolidierung beiträgt, werden besonders die neueingestellten Arbeitnehmer einseitig benachteiligt bleiben. Vor allem aber wird ein massiver Personalabbau nicht zu verhindern sein“, erklärte Finanz-Staatsrat Henning Lühr. „Die Gewerkschaft hätte es in der Hand gehabt, zur Gleichbehandlung der Beschäftigten des bremischen öffentlichen Dienstes hinsichtlich ihrer Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen beizutragen. Die Weigerung der Gewerkschaft ver.di auf Landesebene über personalwirtschaftliche Maßnahmen zu verhandeln, geht aber letztlich zu Lasten aller Beschäftigten. Nun werden die Handlungsspielräume für Beschäftigungssicherung, Personalentwicklung und die Übernahme von Auszubildenden deutlich reduziert.“


Im Hinblick auf das Spitzengespräch am 23. September zwischen ver.di-Chef Bsirske und dem Verhandlungsführer der Tarifgemeinschaft der Länder, dem niedersächsischen Finanzminister Möllring, war die Übernahme des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) kein zentrales Thema des Gesprächs. Die Vertreter des Senats wiesen allerdings noch einmal darauf hin, dass dieses Vertragswerk in jedem Fall eine Öffnungsklausel, die der besonderen Situation Bremens als Haushaltsnotlageland Rechnung trägt, enthalten muss.