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Der Senator für Finanzen

Finanzministerkonferenz in Bremen: Konsequenzen aus den EuGH-Entscheidungen zur Unternehmensbesteuerung

03.06.2005

Aus der Jahreskonferenz der Länderfinanzminister:

Die Finanzministerkonferenz hat sich auf ihrer Jahressitzung am 3. Juni 2005 in Bremen unter Vorsitz des bayerischen Finanzministers Prof. Dr. Kurt Faltlhauser erneut mit möglichen Konsequenzen von EuGH-Entscheidungen im Bereich der Unternehmensbesteuerung befasst.


Im Hinblick darauf, dass gegenwärtig in sieben EuGH-Verfahren bereits die Schlussanträge der Generalanwälte vorliegen, sind aller Voraussicht nach noch für Ende 2005/Anfang 2006 entsprechende Urteile zu erwarten. Die Finanzminister(innen) der Länder halten angesichts der laufenden Verfahren gravierende Auswirkungen auf die Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen für möglich.


Lösungen müssen nach Auffassung der Länderfinanzminister(innen) auf europäischer Ebene gesucht werden:


- Bei den Unternehmenssteuern ist das Projekt der einheitlichen und konsolidierten Bemessungsgrundlage einschließlich ihrer systematischen Vergleichbarkeit in der EU ein notwendiger und dringlicher erster Schritt. Mittelfristig muss die EU eine glaubwürdige steuerpolitische Perspektive eröffnen.


- Den Mitgliedstaaten muss mit Rücksicht auf ihre Haushaltsplanungen ein zeitlicher Spielraum für die Umsetzung von EuGH-Entscheidungen, die erhebliche fiskalische Auswirkungen haben, gewährt werden.


- Bei der Kommission sollte darauf hingewirkt werden, dass sie vor der Durchführung eines Vertragsverletzungsverfahrens den Mitgliedstaaten die Möglichkeit gibt, die verschiedenen nationalen Steuerrechte mit Hilfe der Kommission gemeinsam zu einem gemeinschaftskonformen und dem Binnenmarkt förderlichen Regelwerk fortzuentwickeln.