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Der Senator für Finanzen

Finanzministerkonferenz in Bremen: Die Finanzlage der öffentlichen Haushalte

03.06.2005

Aus der Jahreskonferenz der Länderfinanzminister:

Die Finanzminister(innen) der Länder traten am 3. Juni 2005 in Bremen unter Vorsitz des bayerischen Finanzministers Prof. Dr. Kurt Faltlhauser zu ihrer Jahreskonferenz zusammen. Einen Schwerpunkt der gemeinsamen Beratungen bildete die Erörterung der Finanzlage der öffentlichen Haushalte. Die Finanzminister(innen) der Länder stellen hierzu übereinstimmend fest:


1. Lage der öffentlichen Haushalte unverändert schwierig


Die Länderfinanzminister(innen) betrachten mit Sorge die anhaltend schlechte Finanzlage der öffentlichen Haushalte. Nach dem vorläufigen Ergebnis des Jahres 2004 sind die Gesamteinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden gegenüber 2003 erneut um gut 1 Mrd € auf 610 Mrd € gesunken. Zum Vergleich: Im Jahr 1999 beliefen sich die Einnahmen noch auf 629 Mrd €. Eine Ursache hierfür ist neben Steuerentlastungsmaßnahmen die anhaltende Wachstumsschwäche der deutschen Wirtschaft.


Alle staatlichen Ebenen haben auf die Probleme der Einnahmeseite durch eine strikte Begrenzung der Ausgaben reagiert, wobei die Länder insbesondere die Personalausgaben zurückgeführt haben. Infolgedessen haben Bund, Länder und Gemeinden ihre Ausgaben im Jahr 2004 gegenüber 2003 um 10,5 Mrd € auf 678,7 Mrd € zurückgeführt. Dadurch konnte das Finanzierungsdefizit nach dem Höchststand 2003 mit 78,1 Mrd € auf 68,5 Mrd € in 2004 gesenkt werden.


In der für die Maastricht-Kriterien maßgeblichen Abgrenzung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen belief sich das Staatsdefizit im Verhältnis zum BIP auf 3,6 % (revidierte Berechnung des Statistischen Bundesamtes von April 2005). Damit wurde der Grenzwert von 3% erneut überschritten.



2. Länder erfüllen das Maastricht-Defizitkriterium


Die Einhaltung der Defizitgrenze des Maastricht-Vertrages von 3 % des Bruttoinlandproduktes liegt im föderalen System der Bundesrepublik in der gemeinsamen Verantwortung von Bund, Ländern und Kommunen. Diese haben sich im Finanzplanungsrat auf eine Begrenzung ihrer Ausgabenzuwächse sowie eine Verteilung des zulässigen Gesamtdefizits im Verhältnis 45 % für Bund und Sozialversicherungen zu 55 % für Länder und Kommunen verständigt.


Die in der Anlage wiedergegebene Tabelle legt dar, wie sich die Defizite ab dem Jahr 2001 in Relation zu den Defizitbeträgen entwickelt haben, die nach der Verständigung im Finanzplanungsrat zulässig sind.

Es zeigt sich, dass Länder und Kommunen die Vorgabe des Finanzplanungsrates trotz der anhaltenden Steuerausfälle aufgrund deutlicher Konsolidierungsmaßnahmen durchgängig eingehalten haben, während die Bundesebene ihren Defizitrahmen Jahr für Jahr überschritten hat:


“Kommentartext“


3. Finanzlage bleibt angespannt - Weitere Konsolidierung unabdingbar


Die bisher ergriffenen Konsolidierungsmaßnahmen der letzten Jahre wirken auf allen Ebenen zwar größtenteils fort, zugleich sind jedoch die Einnahmeerwartungen durch die jüngste Steuerschätzung erneut nach unten revidiert worden. Die Länder werden, wie die Erörterung im Rahmen der Jahreskonferenz ergab, ihre Ausgaben weiter strikt begrenzen und damit ihren Beitrag zur Gesundung der Staatsfinanzen und zugleich zur Einhaltung des Defizitkriteriums durch den Gesamtstaat leisten.


Die Länderfinanzminister(innen) bekräftigen ihre Verantwortung, die Bestimmungen des Maastricht-Vertrages auch künftig zu erfüllen. Sie werden entsprechend der Verabredung im Finanzplanungsrat den Ausgabenzuwachs der Länderhaushalte im Jahr 2005 auf maximal 1% begrenzen. Damit wird die Länderebene ihr anteiliges Defizit aus heutiger Sicht auch 2005 unter der 3%-Grenze halten können.


Um die EU-Defizitgrenze gesamtstaatlich einzuhalten und die Voraussetzung für eine nachhaltig tragfähige Finanzierungsstruktur der öffentlichen Haushalte zu schaffen, sind allerdings erhebliche zusätzliche Anstrengungen erforderlich. Die Länderfinanzminister(innen) halten daher weitere Konsolidierungsmaßnahmen für notwendig. Einerseits muss weiterhin alles dafür getan werden, die dem Staat zustehenden Einnahmen zu realisieren, andererseits sind die öffentlichen Ausgaben strikt zu begrenzen. Langfristig gesunde Staatsfinanzen sind Voraussetzung jeder verantwortungsvollen Politik, unabhängig von ihrer parteipolitischen Ausrichtung.