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Der Senator für Finanzen

Neue Anstalt zur Bildung einer Rücklage für Versorgungsvorsorge soll geschaffen werden

10.05.2005

Senator Dr. Nußbaum: „Einstieg in kapitalgedeckte Finanzierung von Pensionen und wichtiger Schritt zu mehr Generationengerechtigkeit“

Aus der heutigen Senatssitzung (10.5.2005):

Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung (10.5.2005) einen weiteren Schritt zur Vorsorge im Hinblick auf die steigenden Versorgungslasten auch in den bremischen Haushalten beschlossen. Er stimmte auf Vorschlag von Finanzsenator Dr. Ulrich Nußbaum dem „Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung einer Anstalt zur Bildung einer Rücklage für Versorgungsvorsorge der Freien Hansestadt Bremen“ zu, der jetzt zur weiteren Beratung und Beschlussfassung an die Bremische Bürgerschaft (Landtag) weitergeleitet wird.


Die öffentlich-rechtliche Anstalt soll nach dem Vorschlag des Finanzressorts aus Einsparungen und Mehreinnahmen finanziert werden. Die Einsparungen von zunächst rund 16 Millionen Euro jährlich resultieren aus der Verbeamtung von angestellten Beschäftigten, insbesondere in den Jahren 2002 und 2003, in deren Folge die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung entfallen. Die Mehreinnahmen wurden durch Versorgungszuschläge erzielt, die von Dritten für von diesen finanziertes Personal an Bremen gezahlt werden. „Dies ist nicht nur ein Einstieg in eine kapitalgedeckte Finanzierung von Pensionen, sondern auch ein wichtiger Schritt zu mehr Generationengerechtigkeit“, begründete Senator Dr. Nußbaum die Schaffung der neuen öffentlich-rechtlichen Anstalt. Die Erträge aus dem Kapitalstock sollen helfen, den weiteren Anstieg bei den Versorgungslasten nicht mehr ausschließlich über eine Reduzierung der Beschäftigten zu finanzieren.