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Der Senator für Finanzen

Einfacher, gerechter, ergiebiger: Bremer Finanzsenator und Wirtschaft fordern ein modernes Steuerrecht

02.12.2004

Achtung Redaktionen: Bitte beachten Sie die Sperrfrist: Frei heute, Donnerstag (2.12.2004) ab 18 Uhr!


Finanzsenator Dr. Ulrich Nußbaum sprach heute (2.12.2004) vor dem Finanz- und Steuerausschuss des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) zum Thema „Es muss viel einfacher werden: Anforderungen an ein modernes Ertrags-Steuerrecht und Steuer-Verfahrensrecht“. In dieser Veranstaltung in der Bremischen Landesvertretung in Berlin gaben Senator Dr. Nußbaum, der Präses der Handelskammer Bremen, Patrick Wendisch, und der Präsident der Industrie- und Handelskammer Bremerhaven, Peter H. Greim, die folgende gemeinsame Erklärung ab:



Für alle Steuerpflichtigen, vor allem aber für die vielen meist mittelständischen Unternehmen ist es wichtig, dass die Besteuerung möglichst einfach und leistungsgerecht durchgeführt wird. „Vereinfachung und fiskalpolitisches Augenmaß müssen Hand in Hand gehen“. Nur so, fordert Finanzsenator Ulrich Dr. Nußbaum, könne das Besteuerungsverfahren zu einer Selbstveranlagung ausgebaut werden. „Kooperation“ wird groß geschrieben. Die Steuerkontrollen werden erheblich reduziert, Information und Kundenbetreuung der Finanzämter hingegen ausgebaut.


In einer Diskussion mit den Mitgliedern des Finanz- und Steuerausschusses des Deutschen Industrie- und Handelskammertages am 2. Dezember 2004 in der Bremischen Landesvertretung in Berlin wiesen Finanzsenator Dr. Ulrich Nußbaum und die Vertreter der gewerblichen Wirtschaft auf die Dringlichkeit einer Steuerreform für mehr Wachstum und Beschäftigung in Deutschland hin.


Die Wirtschaftsvertreter erwarten von der Steuerpolitik eine Initialzündung für einen Stimmungswechsel in Deutschland. Der Steuerexperte des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), Rechtsanwalt Alfons Kühn, ehemals Vorsitzender der von der Bundesregierung eingesetzten „Brühler Steuerreform-Kommission“, verlangte, dass eine große Steuerrechtsreform im Ertragsteuerbereich die gemeinsame Richtschnur für alle steuerpolitischen Veränderungen sein müsse. „Selbst wenn der große Wurf im ersten Anlauf nicht gelingt, muss jeder einzelne Schritt den Königsweg erkennen lassen.“


Gemeinsam wollen Wirtschaft und Verwaltung für eine einheitliche Steuerbemessungsgrundlage in Europa und eine europarechtskonforme Ausgestaltung des deutschen Steuerrechts eintreten. Nur so seien die steuerlichen Hemmnisse von kleineren und mittleren Unternehmen, die ihre Potenziale im europäischen Wirtschaftsraum jetzt erst entdecken und ausbauen wollen, aus dem Weg zu räumen. Mit großer Erwartung blickt man deshalb auf die Arbeitsgruppe der 25 Finanzminister auf EU-Ebene, die bis zum Jahr 2006 die Grundlagen für ein einheitliches Steuerbilanzrecht in allen EU-Staaten erarbeiten will.


Die Wirtschaftsvertreter verlangten, dass die Repatriierung mehrerer hundert Milliarden ins Ausland verbrachter Anlagemittel durch eine Abgeltungsteuer erleichtert wird. Hierauf sollten die Finanzminister der Länder besondere Aufmerksamkeit verwenden. Eine anonyme Abgeltungsteuer wirke wie die Selbstveranlagung der Einkommensteuer durch die Bürger; sie sei einfacher und weil alle bezahlen, gerechter und verbessere die Effizienz der Steuerverwal-tung schlagartig: Die Kreditwirtschaft erledigt die Arbeit – der Fiskus hat den Nutzen!