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Der Senator für Finanzen

Senat beschließt Eckpunkte des Anschlussinvestitionsprogramms

09.11.2004

„Ziele und Rahmensetzungen sind formuliert“

„Mehr Transparenz ist kaum möglich. Der Senat hat seine Ziele und Planungen für Investitionen, aber auch seine Rahmensetzungen und Begrenzungen für diesen wesentlichen Ausgabenbereich der bremischen Haushalte sehr detailliert herausgearbeitet und für die weitere Diskussion nachvollziehbar gemacht“, kommentierte Finanzsenator Dr. Nußbaum den Zwischenbericht einer Staatsräte-Arbeitsgruppe „Investitionen“, der heute (09.11.2004) vom Senat beraten und beschlossen wurde.

Der Bericht gibt einen lückenlosen Überblick über die in den kommenden Jahren im Rahmen des so genannten „Anschlussinvestitionsprogramms“ (AIP) noch zur Verfügung stehenden Investitionsmittel des Landes. Er listet auf, welche Vorverpflichtungen der investiven Ansätze bereits bestehen und stellt dar, welche Maßnahmen nach aktuellem Planungsstand von den Ressorts im weiteren Verlauf des Programms zur Realisierung vorgesehen sind. Für Investitionen sind derzeit noch 483 Mio. Euro aus Barmitteln und 243 Mio. Euro aus Zwischenfinanzierungen verfügbar.

In begrenztem Umfang sind zur Flexibilisierung von Investitionsentscheidungen auch weitere Zwischenfinanzierungen für Projekte zulässig, die aufgrund ihrer zu erwartenden regionalwirtschaftlichen Effekte eine frühzeitigere Realisierung und eine spätere Abfinanzierung aus dem AIP rechtfertigen. Der Mittelrahmen des AIP in den Jahren ab 2011 darf dabei bis zum Jahr 2008 schrittweise bis maximal 50 % ausgeschöpft werden. Damit wird einerseits bis 2008 ein zusätzliches Netto-Investitionsvolumen von 243 Mio. Euro ermöglicht und andererseits eine deutliche Grenze für Vorbelastungen der Zukunft gesetzt. Die langfristig notwendigen Gestaltungsmöglichkeiten sind damit garantiert.

Die andere Hälfte des AIP-Mittelvolumens ab 2011 bleibt zunächst „eingefroren“ und steht erst in einigen Jahren - unter Berücksichtigung der bis dahin eingetretenen Entwicklungen – als „Investitionsreserve“ zur Verfügung.

„Mit dem Bericht hat der Senat den Rahmen für einen weiterhin stabilen Investitionskurs über diese Legislatur hinaus beschlossen. Der wirtschaftliche Aufholprozess mit einer Investitionsquote von rund 18% ist damit abgesichert. Gleichzeitig wird mit den Vorschlägen der Staatsräte ein nachhaltiger und wirkungsorientierter Umgang mit Investitionsmitteln verbindlich vereinbart“, so der Finanzsenator.

Die Bewertung der regionalwirtschaftlichen Vorteilhaftigkeit von Investitionsprojekten soll zukünftig nach strengeren Maßstäben erfolgen. „Nicht die Höhe des Investitionsvolumen ist entscheidend, sondern die Wirkung unserer Projekte auf Arbeitsplätze, Einwohner und Wirtschaftskraft“, unterstreicht Senator Dr. Nußbaum.

Mit dem Zwischenbericht ist die Arbeit der Staatsräte aber noch nicht beendet. Mit der Definition von Bewertungskriterien, der realistischen Berücksichtigung von Folgekosten und die Schaffung eines unabhängigen Gutachter-Pools soll das Bewertungsverfahren für Projekte noch weiter entwickelt werden.

Ein besonderer Investitions-Schwerpunkt liegt in Bremerhaven. Neben 140 Mio. Euro Barmitteln und 27 Mio. Euro aus Zwischenfinanzierungen hat die Staatsräte-Arbeitsgruppe weitere Mittelkontingente für Projekte der Seestadt vorgeschlagen, die in der Abfinanzierung ab 2011 bis zu 75 Mio. Euro betragen - damit wird bis 2008 ein weiteres Netto-Investitionsvolumen von rund 55 Mio. Euro abgesichert. „Die in der Koalitionsvereinbarung verankerten Verpflichtungen zur besonderen Berücksichtigung Bremerhavens werden damit sogar übererfüllt. Jetzt muss dieser Rahmen durch überzeugende Konzepte und wirkungsvolle Maßnahmen der Stadt in Abstimmung mit den bremischen Fachressorts genutzt werden“, betonte Senator Dr. Nußbaum.