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Der Senator für Finanzen

Personalwirtschaftliche Rahmensetzungen im Senat geeint

07.09.2004

Beihilfe-Verordnung wird novelliert

Aus der heutigen ( 07.09.2004) Senatssitzung:

Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung (7.9.2004) beschlossen, die Bremische Beihilfeverordnung mit Wirkung ab dem 1. Januar 2005 zu ändern. Damit sollen Ausgaben verringert werden. In Bremen führt die Änderung der Beihilfeverordnung zu jährlichen Einsparungen in Höhe von 1,8 Millionen €. Diese Novellierung soll im übrigen zu einer wirkungsgleichen Regelung mit den Inhalten des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) führen. Nach der Befassung heute im Senat wird der Senator für Finanzen den Änderungs-Entwurf gemäß des Bremischen Beamtengesetzes den Spitzenorganisationen der zuständigen Gewerkschaften im Lande Bremen zur Stellungnahme zuleiten. Danach erfolgt dann die endgültige Beschlussfassung im Senat.


Einvernehmlich verständigt hat sich der Senat auch auf neue personalwirtschaftliche Rahmensetzungen. Finanzsenator Dr. Ulrich Nußbaum im Anschluss an die Sitzung: „Mit den heute im Senat gefundenen Regelungen haben wir uns alle ein gutes Stück aufeinander zu bewegt. Meine Senatskollegen und ich wissen, dass wir in unseren Ressorts die notwendigen Kürzungen erbringen bzw. die Zielzahlen erreichen müssen, um die globale Minderausgabe in Höhe von 4,2 Millionen € für 2004 zu erwirtschaften“.


Die heutigen Vereinbarungen im Senat sehen unter anderem vor:


Verfahren bei Neueinstellungen
Auf der Grundlage der Richtlinie der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) wird ab sofort bei Neueinstellungen und bei der Übernahme von Auszubildenden in die Arbeitsverträge eine Formulierung aufgenommen, nach der die Arbeitszeitvorschriften wie bei Beamten gelten und kein Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld gezahlt wird. Die TdL-Richtlinie hat bindende Wirkung und ist von der ganz überwiegenden Zahl der Länder bereits umgesetzt worden. Bei Statusänderungen (z.B. Wechsel vom Arbeiter- in das Angestelltenverhältnis), Höhergruppierungen wegen Übertragung höherwertiger Tätigkeiten sowie der Verlängerung befristeter Arbeitsverhältnisse gelten die Arbeitszeitvorschriften wie bei bremischen Beamten (40 Std. wöchentlich). In diesen Fällen wird Weihnachtsgeld wie bei Beamten gezahlt; es gibt aber kein Urlaubsgeld mehr.


Reduzierung der Beschäftigungszielzahlen
Um die globale Minderausgabe von 4,2 Millionen € und die verbleibende Differenz bei den Sonderzahlungen zu decken sowie gleichzeitig Vorsorge für das verstärkte Risiko 2005 zu treffen, wird die Minderausgabe zu Lasten der dezentralen Personalbudgets 2004 aufgelöst und die Beschäftigungszielzahlen werden zunächst bis zum Abschluss der Lohnrunde 2005 um 1 Prozent abgesenkt. Dies führt zu einer Zielzahlreduzierung in allen Senatsbereichen in Höhe von 157,7 Stellen.


Danach sind Neueinstellungen grundsätzlich nur möglich, wenn die Beschäftigungszielzahlen in den einzelnen Bereichen unterschritten werden oder eine Fremdfinanzierung sichergestellt ist. In den ausgegliederten Einrichtungen ist die Einhaltung der Wirtschaftspläne durch entsprechende Maßnahmen sicherzustellen. Auch wird der Magistrat Bremerhaven gebeten, entsprechend zu verfahren, um insbesondere die Einhaltung der Anschläge bei den Personalkostenzuschüssen zu gewährleisten.


Die Fortgeltung dieser Sofortmaßnahmen für das Jahr 2005 sowie das Erfordernis weiterer Einsparmaßnahmen ist im Einzelnen vom Ergebnis der Lohn- und Tarifverhandlungen 2005 abhängig. Dabei wird sich das Land Bremen an den jetzt schon beschlossenen oder angekündigten Maßnahmen in anderen Bundesländern zu orientieren haben.


Entscheidung über Bewertung von Arbeitsplätzen wird von Ressorts getroffen
Auf Vorschlag von Finanzsenator Dr. Ulrich Nußbaum hat der Senat in seiner heutigen Sitzung ferner beschlossen, die Entscheidung über die Bewertung von Arbeitsplätzen und Dienstposten künftig auf die Ressorts und den Hochschulbereich zu übertragen. Entsprechend wird der Senator für Finanzen dem Senat hierzu eine Verfahrensregelung zur Beschlussfassung vorlegen. Senator Dr. Nußbaum im Anschluss an die Senatsberatungen: „Ich erhoffe mir davon, dass diese neue Regelung zu einer noch konsequenteren Spardisziplin in den Ressorts führen wird“.


Beschäftigungspakt für Kliniken angestrebt
In Schleswig-Holstein haben sich die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite im Bereich der Krankenhäuser bereits auf einen Beschäftigungspakt verständigt. Dieser Abschluss enthält tarifpolitische Elemente eines Solidarpaktes. In diesem Zusammenhang hat die Bremer Landesregierung auf Vorschlag von Senator Dr. Nußbaum den Kommunalen Arbeitgeberverband Bremen (KAV) heute um Überprüfung gebeten, ob der Tarifabschluss in Schleswig-Holstein auch für die verselbständigten Krankenhausbetriebe in Bremen und Bremerhaven als geeignetes Instrument zur Weiterentwicklung der geltenden Tarifstrukturen darstellt. Strukturelle Gestaltungsspielräume sollten vor dem Hintergrund von Wettbewerb und Kostenreduzierungen genutzt werden.