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    öffentlichen Dienst: Bremen im Spitzenfeld der Bundesländer - -

    Finanzsenator Dr. Ulrich Nußbaum legte dem Senat einen Bericht vor -

Der Senator für Finanzen

Schwerbehinderten-Integration im bremischen

öffentlichen Dienst: Bremen im Spitzenfeld der Bundesländer -

Finanzsenator Dr. Ulrich Nußbaum legte dem Senat einen Bericht vor

11.11.2003

Aus der heutigen Senatssitzung (11.11.2003):

„Mit einer Quote von 5,97 Prozent haben wir das Ziel nur ganz knapp unterschritten! Wir bewegen uns damit im Spitzenfeld der Bundesländer“, erklärte Finanzsenator Dr. Ulrich Nußbaum. Er hatte heute (11.11.2003) dem Senat einen Bericht über die Beschäftigungssituation und Beschäftigtenstruktur schwerbehinderter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im bremischen öffentlichen Dienst für das Jahr 2002 mit dieser Erfolgsbilanz vorgelegt.

In einer sogenannten Integrationsvereinbarung mit der Gesamtschwerbehindertenvertretung und dem Gesamtpersonalrat hatte sich der Senat vorgenommen, die Messlatte auf 6 Prozent anzuheben, anstatt entsprechend der gesetzlichen Quote 5 Prozent aller Arbeitsplätze im bremischen öffentlichen Dienst mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Dr. Nußbaum dazu: „Uns kommt es darauf an, ein beschäftigungspolitisches Ziel zu setzen und unserer Vorbildfunktion als öffentlicher Arbeitgeber gerecht zu werden, auch wenn es angesichts des unvermeidlichen Stellenabbaus und der hohen Qualifikationsanforderungen nicht gerade leichter wird, Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen!“

Mit der Integrationsvereinbarung verfügt Bremen über ein wichtiges personalpolitisches Instrument zur Förderung schwerbehinderter Beschäftigter. Der Bericht beschäftigt sich deshalb auch mit weiteren Fördervorhaben, insbesondere der sogenannten „Barrierefreiheit“, mit der für die behindertengerechte Gestaltung von elektronisch unterstützten Verwaltungsabläufen und die Optimierung internet-basierter Kontakte zwischen schwerbehinderten Kunden der Verwaltung gesorgt wird: So wird zur Zeit ein behindertengerechtes elektronisches Bewerbungs- und Einstellungsverfahren entwickelt, das sowohl die Webseiten mit den Stellenangeboten als auch die Datenbanken einbezieht, mit denen Bewerberprofile und Stellen verwaltet werden.

Senator Dr. Nußbaum: „Die Umsetzung der Integrationsvereinbarung fordert alle Dienstellen und Betriebe im bremischen öffentlichen Dienst heraus, der besonderen Fürsorgepflicht gegenüber Menschen mit Behinderungen und ihrer Eingliederung in Ausbildung und Beschäftigung gerecht zu werden. Sie schafft eine wichtige Voraussetzung für die gleichberechtigte Teilhabe schwerbehinderter Menschen am gesellschaftlichen Leben und trägt dazu bei, das Verständnis für die besonderen Problemlagen schwerbehinderter Beschäftigter zu fördern.“

Hinweis für Redaktionen:

Den Bericht über die Beschäftigungssituation und Beschäftigtenstruktur schwerbehinderter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im bremischen öffentlichen Dienst für das Jahr 2002 können Sie anfordern bei Hermann Pape im Finanzressort: Telefon 361-4072.

Auskunft erteilen auch:

Edwin Ninierza, Telefon: 361 54 62
Marion Behrens, Telefon: 361 54 62