Sie sind hier:

Der Senator für Finanzen

Neue Hebesätze für Grundsteuer und Gewerbesteuer ab 2004

21.10.2003

Anpassung auf Grund der angespannten Haushaltssituation Bremens geboten

Aus der heutigen Senatssitzung (21.10.2003):

Die Hebesätze für die Grundsteuer B und für die Gewerbesteuer sollen ab 2004 in der Stadtgemeinde Bremen angepasst werden. Bei der Grundsteuer geht es um eine Erhöhung um 50 Punkte auf 580 v. H. und bei der Gewerbesteuer um eine Anhebung um 20 Punkte auf 440 v. H. Das beschloss der Senat in seiner heutigen Sitzung (21.10.2003). Eine entsprechende Mitteilung mit dem Entwurf eines Ortsgesetzes leitete der Senat zur weiteren Beratung und Beschlussfassung an die Stadtbürgerschaft weiter. Die auf Grund der angespannten Haushaltssituation Bremens notwendige Erhöhung der Hebesätze führt bei der Grundsteuer B voraussichtlich zu Haushalts-Mehreinnahmen von 10 Mio. € und bei der Gewerbesteuer – basierend auf den Daten von 2002 – von 9,2 Mio. €. Der Senator für Finanzen wird nach Ablauf von zwei Jahren die Anhebung des Gewerbesteuer-Hebesatzes vor dem Hintergrund der gesamtwirtschaftlichen und regionalwirtschaftlichen Entwicklung überprüfen und dem Senat darüber berichten.

Der Hebesatz der Grundsteuer B wurde zuletzt für das Jahr 1997 von 480 v. H. auf 530 v. H. angehoben. Damit ist sechs Jahre auf eine Anhebung des Satzes verzichtet worden. Wegen der geringen finanziellen Auswirkungen wird auf eine Anhebung der Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Betriebe) verzichtet. Mit der beabsichtigten Erhöhung der Grundsteuer B liegt Bremen im Großstadtvergleich zwischen Hannover (530 v. H.) und Berlin (660 v. H.). Bei einem Vergleich der Hebesätze ist im übrigen zu bedenken, dass Bremen im Gegensatz beispielsweise zu Hannover, Berlin, Köln und München keine Straßenreinigungsgebühr erhebt.

Die Koalitionspartner hatten sich im Koalitionsvertrag auf eine Erhöhung des bisherigen Gewerbesteuer-Hebesatzes um 20 Punkte auf 440 v. H. verständigt. Der bisherige Hebesatz für die Stadtgemeinde Bremen von 420 v. H. war seit 1985 konstant und im Verhältnis zu anderen westdeutschen Großstädten der niedrigste (Bandbreite: 420 v. H. bis 490 v. H.; Durchschnitt: 457 v.H.). Zudem haben die Umlandgemeinden in den letzten Jahren ihre Hebesätze größtenteils erheblich erhöht und damit das Gefälle zum bremischen Hebesatz verringert.

Anlagen

  • Erläuterungen zur Grundsteuerfestsetzung und zum Hebesatz einschließlich einer vergleichenden Modellrechnung basierend auf einem angenommenen Einheitswert von 28.000 €
  • Information über die Gewerbesteuer einschließlich einer Berechnung am Beispiel einer Personengesellschaft mit einem Gewinn (vor Gewerbesteuer) von 100.000 € (Bremen, vorher und nachher, Vergleich mit Düsseldorf und München).