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Der Senator für Finanzen

Senat fasst Beschlüsse zu Haushalt und Personal

26.11.2002

Finanzsenator Perschau: "Klarheit und Wahrheit der Haushaltspolitik bleibt für uns auch weiterhin Verpflichtung"

Der Senat hat sich in seiner heutigen Sitzung mit dem Nachtragshaushalt, der Haushaltssteuerung und dem Personalcontrolling befasst:

1. Nachtragshaushalte 2002 und 2003

Der Senat leitet der Bremischen Bürgerschaft Nachtragshaushaltsentwürfe für die Jahre 2002 und 2003 zu.

Die vom Senat aktuell beratenen Entwürfe der Nachtragshaushalte 2002 und 2003 berücksichtigen vorrangig die Ergebnisse des Arbeitskreises Steuerschätzung vom 12./13. November 2002. Gegenüber den beschlossenen Haushalten müssen die Anschläge bei den steuerabhängige Einnahmen in den Haushalten des Landes und der Stadtgemeinde Bremen für das laufende Jahr 2002 um rund 149 Millionen Euro und für 2003 um insgesamt rund 159 Millionen Euro reduziert werden. Ein Ausgleich dieser Beträge durch reduzierte Ausgaben wird vom Senat nicht für möglich gehalten, weil dies die Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen Bremens gefährden könnte.

Die Freie Hansestadt Bremen befindet sich damit weiterhin in der vom Bundesverfassungsgericht bestätigten extremen Haushaltsnotlage. Der Senat verweist in diesem Zusammenhang auf die Zusage des Bundes, der durch kompensierende Maßnahmen ein erneutes Abgleiten des Stadtstaates in eine extreme Haushaltsnotlage aufgrund der finanziellen Auswirkungen des Länderfinanzausgleichs und der Steuerreform verhindern wird. Die Entwürfe, denen der Senat heute zugestimmt hat, wird die Bremische Bürgerschaft voraussichtlich noch im Dezember 2002 abschließend beraten. Sie und die Mitteilung des Senats enthalten zentrale Kennziffern des Haushalts. „Klarheit und Wahrheit der Haushaltspolitik bleibt für uns auch weiterhin Verpflichtung. Da müssen wir uns von niemandem Vorhaltungen machen lassen“, erklärte Senator Perschau.


2. Begrenzung des Ausgabenzuwachses des Landes und der Stadtgemeinde Bremen ab dem Haushaltsjahr 2003

Der Senat hat zur Einhaltung seiner gesetzlichen Sanierungspflichten gegenüber Bund und Ländern das Ausgabewachstum der Haushalte 2003 begrenzt.

Deutschland hat Anfang des Jahres 2002 noch einmal sein Bekenntnis zum Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt erneuert. Länder und Kommunen haben sich im Finanzplanungsrat am 21. März 2002 verpflichtet, ihre Gesamtausgaben in den nächsten Jahren im Durchschnitt nur um ein Prozent anwachsen zu lassen.

Aufgrund des Finanzausgleichsgesetzes ist Bremen als Empfänger von Sanierungszahlungen des Bundes darüber hinaus verpflichtet, die laufenden Ausgaben (Personal- und konsumtive Ausgaben) in noch stärkerem Maße - auf 0,5 Prozent - zu begrenzen.

Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung zur Einhaltung dieser Vorgaben beschlossen, die laufenden Ausgaben - beginnend mit dem Haushaltsjahr 2003 - definitiv zu begrenzen, um sowohl den geschilderten Sanierungsauflagen Rechnung zu tragen als auch frühzeitig Planungssicherheit für die Ressorts zu gewährleisten.

Der Senat wird auf der Basis des Haushaltsabschlusses 2002 und des Haushaltsplans 2003 die maximal zulässigen Ausgaben der Ressorts, differenziert nach Produktplänen, festlegen. Innerhalb des festgelegten Rahmens können die Ressorts dezentral entscheiden, welche Ausgaben geleistet werden sollen.

Für die Investitionsausgaben ergibt sich aus heutiger Sicht kein unmittelbarer Steuerungsbedarf.

Aus gegenwärtiger Sicht kann davon ausgegangen werden, dass auch unter Einhaltung der begrenzten Zuwachsraten die bisher im Haushalt 2003 geplanten Ausgaben geleistet werden können.


3. „Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes aufrechterhalten und Sanierungsziel erreichen“
Finanzsenator Perschau legt Jahresbericht „Personalstruktur und Personalausgaben in der öffentlichen Verwaltung 2001“ vor.

Der Senat hat heute den Jahresbericht „Personalstruktur und Personalausgaben in der öffentlichen Verwaltung 2001“ verabschiedet. Der öffentliche Dienst der Freien Hansestadt Bremen beschäftigt 37.003 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter; weitere 7.654 Personen sind in den Beteiligungen des Landes und der Stadtgemeinde tätig. In der Kernverwaltung ist die Zahl der Beschäftigten zwischen 1993 und 2001 um 15,5 Prozent (3.788 Personen) gesunken. Daraus ergibt sich bisher ein Sanierungsbeitrag von rund 638 Millionen Euro und von weiteren 154 Millionen Euro jährlich ab 2002. Während im Durchschnitt der westlichen Länder die Personalausgaben seit 1993 um 11 Prozent gestiegen sind, konnten sie in Bremen somit um 9 Prozent gesenkt werden. „Das Ausmaß dieser Anstrengungen machte in den vergangenen Jahren eine grundlegende Reform des Personalmanagements erforderlich. Diese Entwicklung ist durch die Dezentralisierung von Verantwortlichkeiten bei gleichzeitiger Flexibilisierung traditioneller Personalarbeit gekennzeichnet“, erklärte dazu Finanzsenator, Bürgermeister Hartmut Perschau. Die erstmalig mit dem mehrbändigen Jahresbericht vorgelegte Zusammenfassung mit ausgewählten Daten zeigt aber auch die besondere Ziel- und Wirkungsorientierung sowie die zunehmende Mitarbeiterorientierung dieses Prozesses auf. „Unsere Konsolidierungspolitik erhält die öffentliche Beschäftigung aufrecht und trägt zu vernünftigen Personalstrukturen bei. Beides sind wichtige Ziele auf dem Weg zu einer effizienten Arbeit in den unterschiedlichen Organisationsstrukturen“, so der Finanzsenator.

Aus dem Bericht geht weiter hervor, dass mittlerweile jeder dritte und jede dritte Beschäftigte im bremischen öffentlichen Dienst einer Teilzeitbeschäftigung nachgeht. Diese Teilzeitquote liegt deutlich über vergleichbaren Werten im öffentlichen Dienst und ist ein wichtiger Gesichtspunkt einer beschäftigungswirksamen Personalpolitik.

Mit einer Frauenquote von 50,9 Prozent in der Kernverwaltung sind weiterhin die Hälfte der Beschäftigten Frauen. In Folge der gegenüber dem hohen Einstellungsniveau der 60er und 70er Jahre restriktiven Einstellungspraxis der vergangenen Jahre ist das Durchschnittsalter auch 2001 weiter gestiegen. Es beträgt 47,1 Jahre in der Kernverwaltung und 44,3 Jahre in den ausgegliederten Bereichen.

Im Dezember 2001 betrug die Schwerbehindertenquote für den bremischen öffentlichen Dienst bei 32.708 Arbeitsplätzen und 1.973 beschäftigten (anrechenbaren) Schwerbehinderten 6,03 Prozent. Damit liegt Bremen zusammen mit Hessen an der Spitze der deutschen Bundesländer.

Die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit ausländischer Staatsangehörigkeit ist von 534 im Jahr 1995 auf 610 im Jahr 2001 gestiegen; dies entspricht einer Steigerung von 14,2 Prozent. Das ist bemerkenswert, da die Beschäftigten insgesamt im gleichen Zeitraum um rund 2.624 abgenommen hat. Die ausländischen Beschäftigten stammen aus 46 Nationen.

71,3 Prozent der Beschäftigten wohnen im Land Bremen, knapp ein Drittel im niedersächsischen Umland.

Es gibt 9.281 Pensionäre und 6.463 Empfänger von Zusatzversorgung in der Freien Hansestadt Bremen Die Zahl der bremischen Versorgungsempfänger entspricht in ihren finanziellen Auswirkungen rund 6.330 Vollbeschäftigten und wird nach einer erstmalig durchgeführten Prognose bis zum Jahr 2013 um 28 Prozent zunehmen. Die Versorgungslasten werden in der Folge von rund 275 Millionen Euro im Jahr 2001 bis 2019 auf 421 Millionen € steigen. Die Versorgungsausgaben für die Pensionäre liegen bei einem überproportionalen Anstieg zwischen 1993 und 2001 von 38,8 Prozent und einem Zuwachs von 5,7 Prozent knapp über den Steigerungsraten des Bundesdurchschnitts von 36,6 bzw. 5,6 Prozent an. Bei den Beihilfeausgaben liegt Bremen mit einer Zuwachsrate von 33,8 Prozent gegenüber 1993 noch unter der Zuwachsrate des Bundesdurchschnitts von 37,1 Prozent.

Daten aus dem Vergleichsring "Personalwesen für Großstädte"
KGSt IKO-Netz

Personalquote pro Einwohner (2000)

Personalausgaben pro 1.000 Einwohner (2000)