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Der Senator für Finanzen

„Menschen mit Behinderungen nicht ausgrenzen“

31.10.2002

Finanzsenator und Universität Bremen stellen Arbeitsprogramm zum barrierefreien eGovernment vor

„Der Umgang mit dem Internet spielt für die Bürgerinnen und Bürger auch im Umgang mit der öffentlichen Verwaltung eine immer größere Rolle. Dabei hat die Freie Hansestadt Bremen in den letzten Jahren einen Spitzenplatz bei der Entwicklung innovativer eGovernment-Lösungen errungen: Die Bremer Aktivitäten werden national und international wahrgenommen. Die Online-Angebote der Verwaltung kommen den Menschen mit Mobilitätseinschränkungen entgegen, enthalten aber teilweise neue Barrieren für Blinde und Sehbehinderte, weil die Internetseiten für deren Vorleseprogramme nicht geeignet sind. Von besonderer Bedeutung ist es deshalb, dass Menschen mit Behinderungen von dieser Entwicklung nicht ausgegrenzt werden. Deshalb haben wir mit dem Technologiezentrum Informatik der Universität Bremen ein umfangreiches Arbeitsprogramm entwickelt. So wie die Gebäude für die Rollstuhlfahrer umgebaut wurden, müssen nun die Internetseiten und die damit verbundenen elektronischen Arbeitsprozesse angepasst werden“, erklärte dazu Finanzsenator, Bürgermeister Hartmut Perschau.


Auf der Seite der Verwaltung waren daran sowohl die für den Technikeinsatz zuständigen Stellen, als auch das für die Integration Behinderter zuständige Amt beim Senator für Arbeit und Soziales und die Interessenvertretung der Schwerbehinderten beteiligt. Das Team der Universität unter der Leitung von Professor Herbert Kubicek besteht aus der Informatikerin Beate Schulte und der Behindertenpädagogin Ulrike Peter und wird projektbezogen ergänzt.


Der Senator für Finanzen hat zunächst dafür Mittel in Höhe von 99.000 Euro zur Verfügung gestellt. Zusätzlich laufen Verhandlungen mit dem Bund über Mittel aus dem Schwerbehindertenausgleichsfond.


„Wir freuen uns sehr über diese Kooperation mit der Verwaltung,“ sagt Professor Kubicek „ weil sie die Gelegenheit bietet, Forschungsergebnisse gleich in die Praxis zu überführen und zum Teil aus den konkreten Anforderungen der verschiedenen Behinderungen heraus zu verbessern.“ Denn bisher gebe es noch lange nicht für alle Behinderungsarten bewährte Vorgaben, wie die Onlineangebote barrierefrei zu gestalten sind. Während für die Anpassung reiner Textseiten an die Belange von Blinden und Sehbehinderten und Menschen mit motorischen Einschränkungen konkrete Vorgaben und Richtlinien auf nationaler und internationaler Ebene existierten, sei völlig offen, wie elektronische Signaturen für diesen Kreis benutzbar gemacht werden könnten. Weitgehend ungeklärt sei auch, wie die Darstellung und die Navigation in komplexen Anwendungen für Menschen mit Lernschwierigkeiten zu gestalten seien.


Das gemeinsam entwickelte Arbeitsprogramm beinhaltet daher sowohl die Klärung grundlegender Anforderungen als auch sehr konkrete Umsetzungen. So werden zunächst die Stellenausschreibungen der Verwaltung im Internet sowie der nachfolgende Bewerbungsvorgang untersucht und bestehende Barrieren abgebaut. Auch sollen der Behördenwegweiser und das Formularangebot der Freien Hansestadt Bremen barrierefrei umgestaltet werden. Ein weiterer wichtiger Schritt ist die Zusammenarbeit mit bremen-online-services, dem inzwischen bundesweit anerkannten Vorreiter bei der Entwicklung sicherer und rechtsverbindlicher Online-Transaktionen: Hier soll untersucht werden, welche Möglichkeiten bestehen, den Einsatz digitaler Signaturen barrierefrei zu gestalten, so dass diese auch von Bürgerinnen und Bürgern mit Behinderungen selbstverständlich genutzt werden können. Wenn dies gelingt, würde Bremen nicht nur national und international zur Spitzengruppe im Bereich eGovernment gehören, sondern auch zur Spitze beim barrierefreien eGovernment zählen.


Interesse an einer Projektbeteiligung wurde bereits aus dem vor kurzem entstandenen regionalen Netzwerk eGovernment bekundet, das unter der Federführung des Senators für Finanzen mit über 20 Umlandgemeinden aus Niedersachsen den Erfahrungsaustausch intensivieren will.


Dass andere Bundesländer Bremen folgen werden, ist sicher: seit Mai diesen Jahres ist das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen in Kraft. Es schreibt vor, dass Angebote der Bundesbehörden auch für Menschen mit Behinderungen problemlos nutzbar sein sollen. Auf Landesebene werden zur Zeit entsprechende Gesetze erarbeitet.