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Der Senator für Finanzen

Finanzsenator Perschau legt morgen dem Finanzplanungsrat den Sanierungsbericht 2001 vor

11.06.2002

„Wir können die Ergebnisse der Sanierungspolitik selbstbewußt präsentieren“

Die Freie Hansestadt Bremen ist als Haushaltsnotlageland gesetzlich verpflichtet, einmal jährlich über die Verwendung der Sanierungshilfen sowie über die Fortschritte der Sanierung zu berichten. Am morgigen Mittwoch, 12. Juni 2002, wird der Jahresbericht 2001 zur Sanierung der bremischen Haushalte im Finanzplanungsrat Bund und Ländern vorgelegt. Er ist vom Senat beschlossen und liegt der Bremischen Bürgerschaft zur Beratung vor. Der Bericht beleuchtet dabei nicht nur die Entwicklung des abgelaufenen Jahres, sondern auch die nach acht Sanierungsjahren zu ziehende Zwischenbilanz und die Perspektiven der Haushaltssanierung bis 2005.


Dazu erklärte Finanzsenator, Bürgermeister Hartmut Perschau:


„Die Große Koalition ist mit dem Ziel angetreten, alle Anstrengungen zu unternehmen, um durch die Sanierung der bremischen Haushalte die Selbständigkeit des Bundeslandes Bremen auf Dauer zu sichern. Entgegen vereinzelten Kassandrarufen hat Bremen allen Grund, diese Ergebnis-Präsentation selbstbewusst und optimistisch anzugehen. Denn die wesentlichen Aussagen zur bremischen Haushaltssanierung sind positiv und lassen sich wie folgt zusammenfassen:
1. Bremen hat die notwendigen Eigenbeiträge zur Haushaltssanierung bisher vorbildlich erbracht.
Mit den an Bremen geleisteten Sanierungszahlungen ist für den Stadtstaat die gesetzlich verankerte Verpflichtung verbunden, den Ausgabenanstieg der Haushalte - vor allem für laufende Zwecke (wie Personal, Zuwendungen, Zuschüsse) - in besonderem Maße zu begrenzen. Dieser Verpflichtung ist Bremen seit Sanierungsbeginn in beeindruckender Weise nachgekommen (Abbildung 1): Während im Länder- und Gemeindedurchschnitt die Ausgaben für Personal- und sonstige laufende Kosten (ohne Zinsausgaben) seit 1993 um 19,3 Prozent stiegen, beläuft sich der Anstieg im Stadtstaat Bremen auf lediglich 4,8 Prozent. Hätte Bremen eine gleiche Steigerungsrate wie der Durchschnitt der Länder und Kommunen zu verzeichnen gehabt, so bedeutete dies alleine im Jahre 2001 eine Mehrbelastung von 803 Millionen DM.

Ich stelle fest: Bremen ist bei der Drosselung seiner Ausgaben bis in Grenzbereiche des Möglichen gegangen um den - auch im Hinblick auf die bis 2005 noch zurückzulegende Wegstrecke - notwendigen Eigenbeitrag des Landes zur Sanierung seiner Haushalte zu leisten.


2. Die Sanierungsstrategie flankierender wirtschafts- und finanzkraftstärkender Investitionen erweist sich als richtig.

Die Sanierungsstrategie des Landes bedeutet nicht nur „Sparen (im konsumtiven Bereich)“, sondern auch „Investieren (in wirtschafts- und finanzkraftstärkende Maßnahmen)“, denn zentrales Ziel der bremischen Sanierungsanstrengungen ist es, durch nachhaltige Verbesserungen der öffentlichen Infrastrukturen über steuerliche Einnahme- und entlastende Ausgabeeffekte steigender Wirtschaftskraft zur Konsolidierung und dauerhaften Stabilisierung der Haushalte beizutragen.

Nahezu alle Indikatoren zur Beurteilung der wirtschaftlichen Lage und Entwicklung deuten darauf hin, dass Bremen mit zwar nicht gravierenden, dafür aber stetigen Vorteilen gegenüber dem Durchschnitt der übrigen Länder den angestrebten kontinuierlichen Aufholprozess erfolgreich fortsetzt. Ein überdurchschnittliches Wachstum des Bruttoinlandsproduktes, überproportional zurückgehende Arbeitslosigkeit und zunehmende Beschäftigung, hohe Umsätze und Auftragseingänge im Produzierenden Gewerbe, ein boomender Seehafenumschlag und zunehmende Erfolge im Tourismusbereich sprechen eine deutliche Sprache, die durch positive Beurteilungen der Standortfaktoren und wieder zunehmende Einwohnerzahlen noch verstärkt wird.


3. Die Erfolge der bisherigen Sanierungsanstrengungen sind in Statistiken und im Stadtbild ablesbar.

Dass sich Bremen langsam, aber kontinuierlich der Haushaltslage der übrigen Länder und Gemeinden annähert, ergibt sich aus diversen tabellarischen und grafischen Vergleichsbetrachtungen des vorliegenden Sanierungsberichtes. Bei genauer Betrachtung und bei Berücksichtigung der korrekten Abgrenzungen ist dabei unter anderem auch feststellbar, dass sich der Schuldenstand der bremischen Haushalte - trotz inzwischen rückläufiger Sanierungszahlungen und trotz der besonderen Anstrengungen im investiven Bereich - seit Beginn der Sanierung um knapp 1 Milliarde DM reduziert hat.

Von zumindest vergleichbarer Bedeutung wie diese statistischen Größen sind allerdings die optisch wahrnehmbaren Sanierungsfortschritte in unserer Stadt. Es ist unbestreitbar: Bremen ist aus der Lethargie erwacht, Bremen befindet sich in einer Aufbruchstimmung und gestaltet den notwendigen Aufholprozess erfolgreich:

  • Die zunehmend attraktivere Gestaltung der Innenstadt mit dem Anziehungspunkt „Schlachte“,
  • die neue Qualität des touristischen Angebotes mit dem besonderen Zugpferd „Universum“,
  • die durch neue Kapazitäten gestärkte Rolle Bremens im Messe- und Kongressgeschäft,
  • die Erfolgsgeschichte des Technologieparks Universität,
  • die ausgesprochen erfolgreich gestartete Internationale Universität in Grohn,
  • die attraktiven und stark nachgefragten Angebote in den Gewerbegebieten, vor allem im Flughafen-Bereich,
  • das verstärkt auf überregionale Ausstrahlung ausgerichtete Kultur-, Sport- und Freizeitangebot sowie
  • die zunehmenden Marktanteile unserer Hafenwirtschaft parallel zur zukunftsorientierten Umgestaltung unserer Hafenreviere sind dabei derzeit die herausragenden Beispiele der aktiven Sanierungspolitik des Landes.


4. Ein vorzeitiger Abschluss der Haushaltssanierung wird durch steuerrechtsbedingte Mindereinnahmen verhindert.

Trotz der erkennbaren Fortschritte steht die Haushaltssanierung des Landes nach wie vor unter schwierigen Vorzeichen. Denn ebenso dauerhaft wie die Konsolidierungsfortschritte Bremens auf der Ausgabenseite gestalten sich im bisherigen Sanierungszeitraum Probleme auf der Einnahmeseite, die einen erfolgreichen Abschluss der bremischen Haushaltssanierung bisher verhindert haben und unverändert anhalten. Die wesentliche Ursache hierfür ist, dass auch in Bremen das - inzwischen sogar überproportionale - Wirtschaftswachstum praktisch nicht mehr zu steuerlichen Mehreinnahmen führt (vgl. anliegende Abbildung 2).
Vor allem steuerrechtliche Veränderungen haben zu einer weitgehenden Entkopplung von Wirtschafts- und Steuereinnahmewachstum geführt, in deren Folge die originären bremischen Steuereinnahmen seit acht Jahren auf nahezu unverändertem Niveau stagnieren. Unter diesen Rahmenbedingungen waren deutlichere als die in den Sanierungszeiträumen realisierten Konsolidierungsfortschritte nicht zu erreichen. Hätte die Steuerentwicklung auch in den vergangenen Jahren dem Wirtschaftswachstum entsprochen, hätte Bremen im Berichtsjahr Steuermehreinnahmen von 837 Millionen DM - und damit eine erneute Netto-Tilgung verzeichnet.


5. Bei konsequenter Fortsetzung des bisherigen Kurses - und Einhaltung von Zusagen des Bundes - ist die Sanierung der Haushalte bis 2005 zu schaffen.

Die Freie Hansestadt Bremen erhält Sanierungszahlungen des Bundes noch bis einschließlich 2004 und steht damit in der Pflicht, die Sanierung ihrer Haushalte im Jahr nach Auslaufen der Bundeszahlungen erfolgreich abzuschließen. Die Befreiung aus der extremen Haushaltsnotlage ist gelungen, wenn die konsumtiven Ausgaben der Haushalte durch laufende Einnahmen gedeckt werden können.
Wie einleitend dargestellt hat Bremen mit dieser Zielsetzung seine Bemühungen zur Drosselung der Ausgabenentwicklung noch einmal erfolgreich verstärkt. Die vorliegende Finanzplanung des Landes und die daraus abgeleiteten Haushalte der Jahre 2002 und 2003 dokumentieren, dass Bremen diesen Kurs in den kommenden Jahren konsequent beibehalten wird.
Nachhaltig unterstützt wird dieser Kurs dabei durch das im Dezember 1999 von der Bürgerschaft beschlossene „Gesetz zur Sicherstellung der Sanierung des Landes Bremen“, das die Finanzierung neuer Aufgaben nur vorsieht, „wenn sie durch Einsparungen oder Mehreinnahmen an anderer Stelle nachgewiesen werden und nicht dem Sanierungsziel entgegenstehen.“.
Dabei ist deutlich zu betonen: Über den bis 2005 angestrebten Pfad hinausgehende Ausgabenbegrenzungen sind nicht mehr möglich, ohne für die bremischen Einwohner den Grundsatz der Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen in Deutschland ernsthaft zu gefährden. Umso bedeutsamer ist es daher, dass die Bundesregierung ihre - im Zusammenhang mit der Verabschiedung der Steuersenkungs-Gesetze im Frühjahr 2000 - gegebene Zusicherung einhält, eine Schlechterstellung durch die drohenden, erheblichen Einnahmerisiken auszuschließen, ein erneutes Abgleiten in eine extreme Haushaltsnotlage nicht zuzulassen sowie eine ansonsten notwendige Fortführung von Sanierungshilfen zu vermeiden.
Für Bremen bedeutet diese Zusage des Bundes, dass der Sanierungskurs bis 2005 erfolgreich abgeschlossen werden kann, wenn es gelingt, den in der Finanzplanung vorgezeichneten Ausgabenpfad sowie die eigenverantworteten Einnahmeansätze konsequent einzuhalten. Dieser Aufgabe sind alle Ressorts des Landes vorrangig verpflichtet.


6. Der Senat geht davon aus, dass es sich - vor allem auch im Interesse der Bürger – weiterhin lohnt, für die Selbständigkeit des Landes zu kämpfen. Eine erfolgreiche Haushaltssanierung liefert die hierfür notwendigen Argumente.
Mit inhaltlich überwiegend nicht haltbaren Aussagen und Einschätzungen wird vereinzelt bereits ein Scheitern der bremischen Haushaltssanierung unterstellt und die Auflösung des Stadtstaates aufgrund mangelnder Überlebensfähigkeit vorgeschlagen. Dies ist ein Affront für alle Bremer und in Bremen politisch Verantwortlichen, die sich mit Überzeugung und großem Engagement für die Zukunft des Landes einsetzen. Der Senat der Freien Hansestadt Bremen wird in seiner Entschlossenheit im Kampf gegen den Verlust der Selbständigkeit, die

  • mit einem spürbaren Wegfall von Gestaltungsmöglichkeiten in allen Bereichen der öffentlichen Aufgabenwahrnehmung,
  • einer weiterhin ungelösten Stadt-Umland-Problematik,
  • erheblichen finanziellen Einbußen für die Region und die bremischen Städte, insbesondere Bremerhaven, mit entsprechend unverändert notwendiger Haushaltskonsolidierung,
  • vor allem aber mit erheblichen Einschränkungen für die Bürger (Verlust von Identifikation, Integration und Entscheidungsnähe) verbunden wäre, nicht nachlassen.
Die Sanierung der Haushalte ist hierfür das entscheidende Argument. Zwar ist der Sanierungsprozess für alle Beteiligten und Betroffenen schwierig - der vorliegende Bericht zeigt jedoch, das Bremen sich auf einem guten Weg befindet und diesen erfolgreich bewältigen kann.

Die Übersicht in Grafiken finden Sie unter www.download.de