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Der Senator für Finanzen

Rede von Finanzsenator Hartmut Perschau zur zweiten Lesung des Doppelhaushaltes 2002/2003 am 12. Dezember 2001

12.12.2001

Es gilt das gesprochene Wort!
Ein Haushaltsportrait mit Zahlen und Grafiken zum Haushalt 2002/03 ist im Internet unter www.bremen.de/finanzsenator unter der Rubrik „Aktuelles“ eingestellt.

„Die jetzt vorliegenden Entwürfe belegen erneut, der Senat und die ihn tragenden Koalitionsfraktionen sind entschlossen die Sanierung des Zwei-Städte-Staates zum Erfolg zu führen. Die vorgelegten Haushaltsentwürfe einschließlich der von den Koalitionsfraktionen vorgelegten Veränderungsanträge entsprechen voll der Sanierungsstrategie und damit dem Sanierungssicherstellungsgesetz. Aber damit nicht genug, in schwieriger Zeit werden auch die richtigen Akzente gesetzt.

Zu dem Antragspaket der Koalitionsfraktionen

Es liegen seitens der Koalitionsfraktionen eine Fülle von Einzelanträgen vor. Insgesamt soll mit diesen Anträgen für das Land und die Stadtgemeinde Bremen ein Veränderungsvolumen von rund 54 Mio. EURO bewegt werden. Davon wird eine Summe von etwa 33 Mio. EURO über die vom Senat eingestellt sogenannte Umbauhilfe finanziert. In Höhe des Differenzbetrages von 21 Mio. EURO sind alle Ressorthaushalte nach dem bekannten Quotenmodell für die Abschöpfung der Planungsreserve noch einmal reduziert worden.

Um alle Zweifel zu zerstreuen: In dem letztgenannten Umfange wird der Senat beim Vollzug der Haushalte 2002/03 auf eine Inanspruchnahme der sogenannten Planungsreserve nach dem Haushaltsgesetz verzichten.

Das Antragspaket der Koalitionsfraktionen ist - abgesehen von dem Ergebnis der Steuerschätzung - haushaltsneutral. Auch hinsichtlich des Verhältnisses von konsumtiven und investiven Ausgaben hat sich in der Summe des Landes und des Stadthaushaltes keine Veränderung ergeben. Trotz der Vielzahl der vorgelegten, überwiegend aufstockenden Änderungsanträge, kann ich feststellen, dass diese Anträge sich voll im Einklang mit den Sanierungsnotwendigkeiten und dem Sanierungssicherstellungsgesetz befinden.

Innenressort

Der Haushalt des Innenressorts soll nach den Koalitionsanträgen um insgesamt 13,5 Mio. EURO aufgestockt werden. Die Mittelverwendung verteilt sich auf eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen. Damit sind jedenfalls finanziell die Voraussetzungen geschaffen, um dem Sicherheitsbedürfnis der Bürger Rechnung zu tragen.

Sicherheitsmaßnahmen

Aufgrund der Ereignisse vom 11. September dieses Jahres haben sowohl bei den Beratungen des Senats als auch bei den Beratungen der Koalitionsfraktionen notwendige Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit für den Bürger im Vordergrund gestanden. In einem ersten Schritt sind bereits auf einen Entschließungsantrag der Bürgerschaft hin umgehend 5 Mio. DM zugunsten einer Verbesserung der Technikausstattung für die Sicherheitsbehörden bewilligt worden. Darüber hinaus enthalten die vorliegenden Haushaltsanträge insgesamt 5 Mio. EURO für beide Jahre als Globalmittel, die im weiteren Verlauf noch auf Einzelmaßnahmen aufzuteilen sind. Der Senat hat hierzu eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die als alsbald Vorschläge für die Aufteilung dieser Mittel machen wird, so dass die zuständigen parlamentarischen Ausschüsse und Deputationen sowie der Haushalts- und Finanzausschuss kurzfristig beraten und entscheiden können.

Kultur

Der Kulturhaushalt ist ein Bereich, bei dem viele meinen mitreden zu können. Dies beweisen die vielen Presse- und sonstigen Veröffentlichungen der vergangenen Zeit. Bei dieser Gelegenheit muss an den Kulturentwicklungsplan erinnert werden. Dieser Plan sollte die Entwicklung der Kulturförderung bis zum Jahre 2005 - unter Sanierungsgesichtspunkten - aufzeigen. Dort sind für die Jahre ab 2002 133,8 Mio. DM jährlich als Fördersumme gefordert bzw. festgeschrieben. Das vorliegende Antragspaket der Koalitionsfraktionen erfüllt nicht nur diese Forderung, sondern geht sogar über diese Summe hinaus.

Um den weiteren Umbauprozess in der Kulturförderung und bei den Kulturinstitutionen zu ermöglichen - an den Umbau des Orchesters sei beispielhaft erinnert - stehen 2,5 Mio. EURO pro Jahr zur Realisierung dieses Umbauprozesses zur Verfügung. Selbstverständlich gelten für die Inanspruchnahme dieser Mittel die üblichen betriebswirtschaftlichen Grundsätze, die ansonsten auch an die Inanspruchnahme solcher Mittel geknüpft werden. Für die Kulturverwaltung hat der Haushalts- und Finanzausschuss allerdings als “Marscherleichterung” die Amortisationszeit auf maximal 12 Jahre - und damit sehr deutlich - ausgeweitet.

Sport

Nach dem Willen der Koalitionsfraktionen sollen im Sportbereich die Mittel für Übungsleiter in den Vereinen sowie der Zuschuss an die Gesellschaft für öffentliche Bäder um insgesamt 1,7 Mio. EURO erhöht werden.

Der Zuschusserhöhung an die Gesellschaft für öffentliche Bäder liegt ein vom Senat beschlossenes Bäderkonzept zugrunde, das zum Ziel hat, die Bäder deutlich attraktiver für die Besucher zu machen. Neben den hier vorgelegten Haushaltsanträgen ist verabredet, dass ein Gesamtvolumen von rd. 17 Mio. EURO innerhalb der nächsten Jahre in die Bäderlandschaft investiert wird. Davon sollen 9 Mio. EURO über das Sondervermögen “Liegenschaftswesen” finanziert werden. In Höhe von weiteren 4 Mio. EURO sollen nach dem Willen der Koalitionsfraktionen satzungskonforme Anträge bei der Stiftung Wohnliche Stadt gestellt werden. Denn ohne Zweifel werden mit einer Verbesserung und Attraktivitätssteigerung in den Frei- und den Hallenbädern die Freizeitbedingungen für die Bevölkerung deutlich verbessert - eines der Ziele der Stiftung Wohnliche Stadt.

Bildungshaushalt

Das Volumen der Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen für den Bil-dungshaushalt stellt einen weiteren Schwerpunkt dar. Es umfasst eine Summe von 18 Mio. EURO insgesamt für beide Jahre. Als Schwerpunkte sind in Stichworten folgende Mittelverwendungen zu nennen:

- Grundbedarf rund 13,5 Mio. EURO

- Lehrerbedarfsplanung rund 2,6 Mio. EURO

- Ganztagsschulen 1,3 Mio. EURO

- Englischunterricht an Grundschulen 0,2 Mio. EURO

- Privatschulen 0,5 Mio. EURO.

Beurteilung des Antragspaketes der Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN

Von der Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN werden mit den vorgelegten Anträgen Aufstockungen im Gesamtumfange von 95 Mio. EURO vorgeschlagen. Schwerpunkte der Aufstockung sind

- Altlastensanierung rund 25 Mio. EURO (für beide Jahre)

- Landesprogramm Lebensqualität Bremerhaven 24 Mio. EURO (für beide Jahre)

- Kultur rund 12 Mio. EURO (für beide Jahre)

- Schule rund 19 Mio. EURO (für beide Jahre)

- Kinderbetreuung/Jugend rund 12 Mio. EURO (für beide Jahre).


Zum Ausgleich schlägt die Fraktion globale Investitionskürzungen in Höhe von rund 140 Mio. EURO (für beide Jahre) vor.

Zusätzlich wird die Einführung einer Oberflächenwasserentnahmegebühr (4,0 Mio. EURO jährlich) vorgeschlagen.

Im Saldo von Aufstockungen und Kürzungen verbleiben etwa 50 Mio. EURO an Einsparungen, die offenbar die Kreditaufnahme reduzieren sollen.

Abgesehen von einer Schwächung der für die Erhöhung der Wirtschafts- und Steuerkraft wichtigen Investitionsausgaben führen die konsumtiven Aufstockungs-Vorschläge der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN dazu, dass das laufende Defizit deutlich höher und damit die Problematik des Verstosses gegen die Landeshaushaltsordnung deutlich ausgeweitet wird. Dies alles zeugt nicht von Regierungsfähigkeit. Es zeigt aber auch, anders als die Opposition haben die Koalition und der Senat ihre Hausaufgaben gemacht.

Verschuldung/Sanierungsbeträge

Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie mich an dieser Stelle nochmals auf einige grundsätzliche Fragen eingehen, die auch in Zukunft für unser Handeln maßgeblich sein werden. Die Sanierungsbeträge, die wir seit 1994 zur Minderung unserer Neuverschuldung einsetzen können, verringern sich jährlich und werden mit einer letzten Zahlung im Jahre 2004 endgültig auslaufen. Bund und Länder signalisieren uns mit diesem Zahlungsverlauf und mit entsprechenden Kommentierungen im Finanzausgleichsgesetz: Dies ist unser letzter direkter Beitrag zur Sanierung eurer Haushalte. Ihr müsst alle euch möglichen Eigenanstrengungen unternehmen, um ab 2005 durch die Vorlage verfassungskonformer Haushalte zu dokumentieren, dass die Befreiung aus der extremen Haushaltsnotlage erfolgreich abgeschlossen werden konnte.

Meine Damen und Herren, um es nochmals festzustellen: Mit den Ihnen vorliegenden Haushaltsentwürfen der Jahre 2002 und 2003 gefährden wir nicht das Ziel, diesen Nachweis am Ende des zweiten Sanierungszeitraumes anzutreten. Und die Ihnen parallel vorliegende Finanzplanung-Fortschreibung zeigt, dass wir - vorausgesetzt der Bund hält sich an seine Zusagen der Einnahmen-Absicherung - dieses für die Zukunft des Landes entscheidende Etappenziel auch wirklich erreichen können.

Aber lassen Sie mich eines ganz deutlich sagen: Mit dem Abbau des konsumtiven Finanzierungsdefizits werden wir bis 2005 zwar den entscheidenden Schritt zur Konsolidierung unserer Haushalte geleistet haben, wir werden uns allerdings noch nicht auf dem Niveau der übrigen Länder und Gemeinden des Bundesgebietes bewegen können. Sie wissen, dass der Bund und einzelne Bundesländer schon heute anstreben, in absehbarer Zeit vollkommen auf eine Neuverschuldung zur Finanzierung der Haushalte zu verzichten. Die Freie Hansestadt Bremen kann erst nach erfolgreicher Befreiung aus der extremen Haushaltsnotlage entscheiden, wann auch für die bremischen Haushalte die Ziele in diesem Sinne neu definiert werden können.

Dies wiederum bedeutet: Wir werden in den nächsten Jahren um eine Erhöhung des Schuldenstandes noch nicht herumkommen. Aber ich sage ganz deutlich: Man muss schon vorsätzlich wesentliche Wirkungszusammenhänge ignorieren, um diese Entwicklung als Gefährdung oder gar Scheitern des bremischen Sanierungskurses einzustufen. Unsere zentrale Aufgabe ist, bis 2005 keine Kredite mehr für laufende Ausgaben aufzunehmen und damit unsere Haushalte zunächst einmal den Anforderungen des Artikels 115 des Grundgesetzes entsprechend verfassungskonform zu gestalten. Dieses Ziel werden wir durch Beibehaltung und Intensivierung unserer Eigenanstrengungen erreichen.

Die allmählich auslaufenden Sanierungszahlungen und der weiterhin bestehende Finanzierungsbedarf für Investitionen werden allerdings gleichwohl unsere Neuverschuldung in den kommenden Jahren erhöhen. Dies ist plangemäß, den rechtlichen Vorgaben entsprechend und kein Grund zur Freude für diejenigen, die auf ein Scheitern des bremischen Sanierungskurses hoffen.

Verschuldung/Vermögen

Als ausgesprochen scheinheilig empfinde ich es im übrigen, dass Diskussionen über Höhe und Struktur des bremischen Schuldenstandes systematisch ohne Bezug zu den korrespondierenden Vermögenswerten geführt werden. Dies gilt umso mehr dann, wenn der Versuch unternommen wird, die Schulden des Landes durch Einbeziehung aller, in irgendeinem Bezug zum Haushalt stehenden Institutionen und Finanzierungen, künstlich hochzurechnen.

In welcher Abgrenzung wir die Schulden der Freien Hansestadt Bremen auch immer betrachten - Faktum ist, dass diesem "Soll" in der Bilanz unserer Haushalte auch jeweils ein beträchtliches "Haben" in Form von Vermögenswerten gegenüber steht. Die Aktivierung dieser Werte durch Vermögensveräußerungen, mit denen Schulden abgebaut oder Neuverschuldungen vermieden werden, stellt doch keinen nur in eine Richtung funktionierenden Zusammenhang dar. Im wesentlichen durch Investitionsausgaben, die derzeit einen beträchtlichen, zukünftig den alleinigen Anteil an der Neuverschuldung aufweisen, werden umgekehrt entsprechende Vermögenswerte neu geschaffen.

Die zur Beschreibung der Haushaltslage beliebte Betrachtung "Schulden je Einwohner" müsste daher eigentlich ergänzt werden, um die Relation "Vermögen je Einwohner". Mit Einführung des integrierten öffentlichen Rechnungswesens, an dessen Vorbereitung in meinem Hause intensiv gearbeitet wird, werden wir diesen Zusammenhang, der Grundgedanke der im Aufbau befindlichen Sondervermögen ist, auch systematisch in einer Gesamtbetrachtung des "Konzerns Bremen" verankern.

Schon weit vor diesem Umstieg auf das neue Rechnungswesen werden wir die zur ganzheitlichen Betrachtung notwendige Erfassung unseres Vermögens abgeschlossen haben. Ich würde es daher begrüßen, wenn wir schon heute beginnen, die Diskussion über die Verschuldungssituation unseres Landes nicht mehr in der bisherigen Einseitigkeit zu führen und Ausgaben unserer Haushalte verstärkt unter dem Aspekt der damit geschaffenen Werte zu betrachten.

Wirtschaftsentwicklung

Trotz der durch nationale und internationale Einflüsse erschwerten Bedingungen für den Wachstumskurs des Landes, der eine zentrale Komponente der bremischen Sanierungspolitik darstellt, signalisieren Tendenzen am aktuellen Rand, dass sich Bremen durchaus positiv von der prognostizierten bundesdurchschnittlichen Entwicklung absetzen und den angestrebten Aufholprozess gegenüber dem übrigen Bundesgebiet im Finanzplan-Zeitraum erfolgreich fortsetzen kann:

Trotz zu überwindender Sektorprobleme (insbesondere Vulkan) und erst längerfristig verstärkt zu erwartender ISP-Effekte haben sich die Zuwachsraten des bremischen Bruttoinlandsproduktes zwischenzeitlich auf Bundesniveau sowie in jüngster Vergangenheit - trotz der hohen Exportabhängigkeit der regionalen Wirtschaft - sogar leicht darüber stabilisiert. Aktuelle Konjunkturdaten dokumentieren, dass sich diese positive Tendenz zugunsten Bremens in den Finanzplan-Jahren fortsetzen könnte.

Auf dem Arbeitsmarkt zeigen sich bereits längerfristig überproportionale Ent-lastungseffekte. Nicht zuletzt aufgrund der deutlichen, im Jahre 2000 überdurchschnittlichen Zunahme der Beschäftigung fällt der Abbau der Arbeitslosigkeit im Stadtstaat schon seit 2 1/2 Jahren überproportional aus. Obwohl diese Einschätzung noch nicht durch bremenspezifische Prognosewerte untermauert werden kann, besteht auch hier die berechtigte Hoffnung auf Fortsetzung des Annäherungsprozesses an das übrige Bundesgebiet.

Für die Sanierung der bremischen Haushalte sind Stabilisierung und Ausbau der Einwohnerzahlen innerhalb der Landesgrenzen von vergleichbarer Bedeutung wie die Steigerung des Arbeitsplatzangebotes. Auch hier zeigen sich aktuellen verstärkt positive Aspekte: Zumindest in der Stadt Bremen ist es zwischenzeitlich gelungen, die Wanderungsverluste aus dem Stadtgebiet deutlich zu reduzieren und im Jahre 2000 sogar erstmals wieder in einen positiven Saldo umzuwandeln.

Neue Aufgaben/Mehrforderungen

Wer wollte bestreiten, dass wir uns mit unserem Sanierungskurs bis 2005 auf ganz schmalem Grad bewegen: Der Abbau unseres Defizits im "Verwaltungshaushalt" stellt uns - gerade vor dem Hintergrund des schon Geleisteten - vor enorme Herausforderungen. Zusätzliche von außen kommende Belastungen, die Nichteinhaltung der Bundeszusage zum Ausgleich steuerrechtsbedingter Mindereinnahmen, vor allem aber ein Nachlassen in unseren eigenen Konsolidierungsbemühungen, führen zum Verfehlen der Ziele, zu deren Verwirklichung die Koalitionsfraktionen vorrangig angetreten sind.

Vor diesem Hintergrund ist es selbstverständlich, dass alle an der Gestaltung der Haushalte maßgeblich Beteiligten eine hohe Verantwortung zur Einhaltung des Sanierungskurses tragen. Hierzu gehört die Einsicht, dass Bekenntnisse zur Notwendigkeit der stringenten Haushaltsgestaltung nicht bei der eigenen fachpolitischen Zuständigkeit aufhören dürfen. Es kann nicht angehen, dass wir Mehrforderungen gegenüber dem verfügbaren Mittelrahmen zulassen, die - weil der Rahmen insgesamt nicht veränderbar ist - von denen zu tragen sind, die sich durch konsequente aufgabenkritische Betrachtung und Ausrichtung ihres Bereiches vorbildlich auf dem Sanierungspfad bewegen.

Im "Gesetz zur Sicherstellung der Sanierung des Landes Bremens" vom 21. Dezember 1999 ist vorgeschrieben, dass neue Aufgaben nur durch Einsparungen oder Mehreinnahmen an anderer Stelle finanziert werden können und dem Sanierungsziel nicht entgegenstehen dürfen. So zufrieden man meines Erachtens mit dem Gesamtergebnis des Haushaltsaufstellungs-Verfahrens 2002/2003 im Hinblick auf das Ziel 2005 sein kann, so sehr wünsche ich mir, dass alle Beteiligten diese Vorgabe auch für den eigenen Zuständigkeitsbereiches akzeptiert.

Dank

Lassen sie mich abschließend noch ein Wort des Dankes an diejenigen sagen, die in den vergangenen Wochen engagiert an der Aufstellung dieses Haushalts gearbeitet haben. Dies gilt nicht nur für die Mitglieder des Haushalts- und Finanzausschusses, sondern auch für alle Mitarbeiter meines Hauses.“