23.11.2001
Eltern sollten sich auf spürbare Veränderungen bei der steuerlichen Berücksichtigung von Kindern ab dem Jahr 2002 einstellen. Darauf hat heute Finanzsenator Hartmut Perschau hingewiesen. Ursache ist das im Sommer verabschiedete Zweite Gesetz zur Familienförderung. Im einzelnen geht es um folgende Punkte:
Eine bisher unter bestimmten Voraussetzungen mögliche Übertragung des Haushaltsfreibetrages von einem auf den anderen Elternteil erstmals für das Jahr 2002 ist nicht mehr möglich. Ebenso erhalten Elternteile ab 2002 keinen Haushaltsfreibetrag, wenn deren Steuern im Jahr 2001 nach den Vorschriften über die Ehegattenbesteuerung berechnet worden sind. Dies wäre unter anderem dann der Fall, wenn sich Ehegatten im Laufe des Jahres 2001 getrennt haben oder auch dann, wenn der Ehepartner im Jahr 2000 verstorben ist.
Hintergrund für diese Regelungen ist die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Familienleistungsausgleich. Im Rahmen dieser Urteile hat das oberste Gericht des Landes den Gesetzgeber verpflichtet, das Existenzminimum für Kinder von der Steuer freizustellen und hat gleichzeitig festgestellt, dass die Berücksichtigung eines Haushaltsfreibetrages für alleinerziehende Elternteile gegen das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes verstößt. Dem Gesetzgeber ist aufgetragen worden, für eine einheitliche steuerliche Berücksichtigung von Kindern Sorge zu tragen.