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Der Senator für Finanzen

Finanzsenator Perschau: Eltern müssen sich auf spürbare Veränderungen bei der steuerlichen Berücksichtigung von Kindern im neuen Jahr ein stellen

23.11.2001

Eltern sollten sich auf spürbare Veränderungen bei der steuerlichen Berücksichtigung von Kindern ab dem Jahr 2002 einstellen. Darauf hat heute Finanzsenator Hartmut Perschau hingewiesen. Ursache ist das im Sommer verabschiedete Zweite Gesetz zur Familienförderung. Im einzelnen geht es um folgende Punkte:


  • Die Erhöhung des Kindergeldes für das erste und zweite Kind um 30 Mark

  • Weitere Verbesserungen im Bereich des sächlichen Existenzminimums eines Kindes und der Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten

  • Der sogenannte Haushaltsfreibetrag –der im Rahmen des Lohnsteuerabzugs durch die Steuerklasse II berücksichtigt wird – wird für alleinerziehende Elternteile ab dem Jahr 2002 stufenweise abgeschmolzen. Ab dem Jahr 2005 fällt der Freibetrag gänzlich weg. Außerdem wird der Haushaltsfreibetrag ab dem Jahr 2002 – und damit die Bescheinigung der Steuerklasse II – nur noch bei den Elternteilen berücksichtigt, die bereits im Jahr 2001 die Voraussetzungen dafür erfüllt haben. Das bedeutet, dass ab 2002 nur noch die Elternteile die Steuerklasse II erhalten, die diese bereits für das Jahr 2001 bescheinigt bekommen haben.


Eine bisher unter bestimmten Voraussetzungen mögliche Übertragung des Haushaltsfreibetrages von einem auf den anderen Elternteil erstmals für das Jahr 2002 ist nicht mehr möglich. Ebenso erhalten Elternteile ab 2002 keinen Haushaltsfreibetrag, wenn deren Steuern im Jahr 2001 nach den Vorschriften über die Ehegattenbesteuerung berechnet worden sind. Dies wäre unter anderem dann der Fall, wenn sich Ehegatten im Laufe des Jahres 2001 getrennt haben oder auch dann, wenn der Ehepartner im Jahr 2000 verstorben ist.


Hintergrund für diese Regelungen ist die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Familienleistungsausgleich. Im Rahmen dieser Urteile hat das oberste Gericht des Landes den Gesetzgeber verpflichtet, das Existenzminimum für Kinder von der Steuer freizustellen und hat gleichzeitig festgestellt, dass die Berücksichtigung eines Haushaltsfreibetrages für alleinerziehende Elternteile gegen das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes verstößt. Dem Gesetzgeber ist aufgetragen worden, für eine einheitliche steuerliche Berücksichtigung von Kindern Sorge zu tragen.