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Der Senator für Finanzen

Senat setzt Beschlüsse zum Haushalt um

21.08.2001

Der Senat hat heute eine Reihe von Beschlüssen zum Haushalt gefaßt, die die Beschlüsse der vergangenen Monate technisch umsetzen. Dazu gehört der Entwurf des Nachtragshaushaltsplanes 2001 für das Land und die Stadtgemeinde Bremen, wie er vom Senat bereits am 19. Juni dieses Jahres inhaltlich beschlossen worden war. Im Saldo beider Haushalte ergibt sich durch diesen Nachtragshaushalt eine Erhöhung der Nettokreditaufnahme von 201 Millionen Mark. Hierbei handelt es sich im wesentlichen um steuerrechtsbedingte Mindereinnehmen im Saldo aus originären Steuereinnahmen und Zuweisungen aus dem Länderfinanzausgleich und Bundesergänzungszuweisungen. „Vor dem Hintergrund der Zusage des Bundes, ein erneutes Abgleiten des Stadtstaates in eine extreme Haushaltsnotlage aufgrund der Auswirkungen der Steuerreform zu verhindern, sind diese Einnahmeausfälle nicht dem von Bremen auszugleichenden konsumtiven Defizit zuzurechnen“, erklärte dazu Finanzsenator Hartmut Perschau.

Zudem hat der Senat heute die Entwürfe der Haushaltsgesetze und der Haushaltspläne 2002/2003 auf der Basis seiner Eckwertbeschlüsse vom 6. März 2001 verabschiedet. Daneben hat der Senat die Finanzplanfortschreibung bis 2005 (Stand: 21. August 2001) beschlossen. Der Nachtragshaushaltsentwurf 2001, die Doppelhaushalte 2002/2003 sowie die Finanzplanfortschreibung werden jetzt an die Bremische Bürgerschaft weitergeleitet.