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Der Senator für Finanzen

Finanzsenator Hartmut Perschau: "Kein Stillstand bei wichtigen Investitionen"

16.11.1999

Senat beschließt Gesetzentwürfe zur vorläufigen Haushaltsführung

Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung Gesetzentwürfe zur vorläufigen Haushaltsführung im Jahr 2000 beschlossen. Sie werden jetzt an die Bremische Bürgerschaft zur Beschlußfassung weitergeleitet. Mit den dort zu beschließenden Gesetzen sollen die Senatsressorts eine ausreichende Rechtsgrundlage bis zur Aufstellung des Doppelhaushalts 2000/2001 erhalten. Er soll in der ersten Hälfte des kommenden Jahres von der Bremischen Bürgerschaft beschlossen werden. „Dabei geht es in erster Linie darum, daß bei den wirtschaftskraft- und arbeitsmarktfördernden Investitionsvorhaben kein vorübergehender Stillstand eintritt. Das könnten wir uns wegen der Sanierung der bremischen Haushalte nicht erlauben“, erklärte dazu Bürgermeister und Finanzsenator Hartmut Perschau. Außerdem sei es erforderlich, daß auch neue Maßnahmen, an denen sich Dritte in erheblichem Umfang beteiligen, durchgeführt werden können.

Wegen der Wahl zur Bremischen Bürgerschaft am 6. Juni dieses Jahres und der damit verbundenen zeitlichen Verzögerung bei der Aufstellung der Haushalte für die Jahre 2000 und 2001 durch den Senat können die Haushalte erst im zweiten Quartal des Jahres 2000 beschlossen werden.