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Der Senator für Finanzen

Bürgermeister Perschau:"Wir müssen sehr gut vorbereitet in die Debatte um den künftigen Länderfinanzausgleich gehen"

07.12.1999

Senat faßt Beschlüsse zur weiteren Verwaltungsmodernisierung und zur Vorbereitung auf die Neugestaltung des Länderfinanzausgleichs

Der Senat der Freien Hansestadt Bremen hat in seiner heutigen Sitzung mehrere Beschlüsse zur Vorbereitung auf die Neugestaltung des Länderfinanzausgleichs und zur Modernisierung und Stärkung der öffentlichen Verwaltung im Land Bremen gefaßt. Dazu erklärte Bürgermeister und Finanzsenator Hartmut Perschau:


  • "Das Bundesverfassungsgericht erlaubt in seinem Urteil vom 11.11.1999 die unveränderte Anwendung des bestehenden Finanzausgleichsgesetzes als Übergangsrecht bis zum 31.12.2004 - jedoch nur dann, wenn der Gesetzgeber bis zum 31.12.2002 eine verfassungskonkretisierendes und verfassungsergänzendes Maßstäbegesetz erläßt. Dies gibt uns - auch bezogen auf die Sanierungsleistungen - eine zeitlich abgestufte Planungssicherheit bis zum Jahr 2004. Sowohl auf die bevorstehenden Debatten um das vom Bundesgesetzgeber zu erlassende Maßstäbegesetz als auch für eine Vielzahl von zu begründenden Einzelregelungen müssen wir uns intensiv vorbereiten. Diese Auseinandersetzungen um einen künftigen Länderfinanzausgleich werden wir auch in Zukunft nur dann erfolgreich bestehen können, wenn wir die bremischen Interessen auch wissenschaftlich untermauern und begründen können. Deshalb hat sich der Senat darauf verständigt, den Bielefelder Verfassungsrechtler Professor Dr. Joachim Wieland mit der Bearbeitung der staatsrechtlichen Fragen eines Maßstäbegesetzes zu beauftragen. Er war bereits bisher erfolgreich für Bremen und für die gemeinsame Prozeßvertretung mit Niedersachsen und Schleswig-Holstein tätig. Weiterhin ist sich der Senat einig, daß im Zuge der zu erwartenden länderübergreifenden Arbeitsgruppen und bei den Verhandlungen mit Bund und Ländern weitere wissenschaftliche Gutachten in Auftrag gegeben werden müssen. Hierzu soll unter anderem auch der Sachverstand des Instituts für Wirtschaftsforschung (BAW) einbezogen werden.


  • Ein weiteres Thema war die Übertragung der personalrechtlichen Entscheidungsbefugnisse auf die Ressorts und Dienststellen als Konsequenz der Auflösung der Senatskommission für das Personalwesen (SKP). Dies umfaßt sowohl die dienstrechtlichen Befugnisse und Ausschreibungsrichtlinien als auch die Bewirtschaftung der Personalhaushalte durch die Dienststellen. Die Maßnahmen erfordern eine Neuverteilung der bisherigen Sach- und Personalmittel der Senatskommission für das Personalwesen. Dies wird im Vollzug des Haushalts realisiert. Mit den Ressorts ist darüber Einvernehmen hergestellt worden. „Mit den neuen Strukturen verschlanken wir die Verwaltung und machen damit den öffentlichen Dienst gleichzeitig effektiver. Zusätzlich delegieren wir die personalrechtliche Verantwortung an die Dienststellen und entsprechen damit modernen Verwaltungsgrundsätzen", erklärte dazu Bürgermeister und Finanzsenator Hartmut Perschau.


  • "Nur wenn wir die Verwaltungsstrukturen im Land Bremen konsequent modernisieren und alles auf den Prüfstand stellen, werden wir das strukturelle Haushaltsdefizit beseitigen und unser Sanierungsziel erreichen können. Die verstärkte Orientierung an den Bedürfnissen der Bürger bleibt dabei der Maßstab. Deshalb hat der Senat im Juli für eine grundlegende Reform der öffentlichen Verwaltung in der Freien Hansestadt Bremen eine Staatsrätelenkungsgruppe eingesetzt, die sich mit der ‘Neuordnung der Aufgabenwahrnehmung’ befaßt. Ihr arbeiten projektspezifische Steuerungsgruppen zu. Die Arbeit, die auf die Dauer der Legislaturperiode angelegt ist, soll durch externe Beratung unterstützt werden. Diese Beratung soll ‘aus einer Hand’ erfolgen, damit eine Vielzahl einzelner Beratungsaufträge und damit verbundener Ausschreibungen vermieden werden kann. Deshalb werden der gesamte Prozeß der Neuordnung und damit auch einzelne Projekte durch eine Beratungsfirma begleitet. Nach einem europaweiten Teilnahmewettbewerb sind zehn Angebote eingegangen. Nach eingehender Prüfung erfolgte ein einstimmiges Votum für das Beratungsunternehmen ‘Roland Berger & Partner GmbH - International Management Consultants’", so Bürgermeister Perschau.


  • Die einzelnen Steuerungsgruppen beschäftigen sich unter anderem mit den Themen "Neues Steuerungsmodell / Organisation", "Ausgliederungen / Verselbständigungen",Landesentwicklung/Häfen,"Konzerncontrolling/

    Finanzmanagement" und "Bürgerkommune und lokale Dienstleistungszentren".

    Für die externe Begleitung und Durchführung von Organisationsuntersuchungen sind während dieser Legislaturperiode jährlich zwei Millionen Mark vorgesehen. Davon wird eine Million zentral bereitgestellt, die andere Hälfte bringen die beteiligten Ressorts auf.

    Durch die Bündelung des Auftragsvolumens ergibt sich ein erheblicher Einspareffekt: Die Verfahren brauchen jeweils keinen langen Vorlauf, da das Beratungsunternehmen die bremischen Rahmenbedingungen bereits kennt und erhebliche Rabatte erzielt werden können.



  • Der Senat hat sich heute auch mit der Einführung der Zweistufigkeit in der bremischen Steuerverwaltung befaßt und die mit der Auflösung der Oberfinanzdirektion Bremen (OFD) verbundenen Umstrukturierungen zur Kenntnis genommen. „Nach der Entscheidung des Bundes, die Zoll- und Verbrauchssteuerabteilung der Oberfinanzdirektion Bremen aufzulösen, ist der Bestand der OFD unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht mehr zu rechtfertigen, zumal Bremen nur über sechs Finanzämter verfügt. Im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen werden daher im Rahmen einer Übergangslösung die Aufgaben und das Personal der Besitz- und Verkehrssteuerabteilung der OFD Bremen von der Behörde des Senators für Finanzen übernommen. Die Bereiche Organisation, Personal und Haushalt der OFD werden ab 1. Januar des kommenden Jahres als Zentralabteilung beim Senator für Finanzen eingerichtet. Für den Bereich der Automation hat sich der Senat für die Gründung eines Eigenbetriebes zum 1. Januar 2001 entschieden, nachdem mit Wirkung vom 1. September 1999 bereits die Steuerabteilungen der Oberfinanzdirektion und des Senators für Finanzen zusammengeführt worden sind.