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Der Senator für Finanzen

"Maßlos, unsachlich und irreführend“

26.01.2000

Bürgermeister Perschau weist Kritik an Neuorganisation der Gebäudereinigung zurück

Als "maßlos, unsachlich und irreführend" hat heute Bürgermeister und Finanzsenator Hartmut Perschau die Kritik der Gewerkschaft ÖTV und der Angestellten- und Arbeiterkammer an der geplanten Neuorganisation der Reinigung öffentlicher Gebäude zurückgewiesen. Wer dabei von "menschenverachtender" Politik und von "Liquidation" spreche, der zeige nur, daß es ihm um Stimmungsmache gehe, um damit "eine offene und an den Tatsachen orientierte Debatte zu verhindern. Das werden wir jedoch nicht zulassen. Selbstverständlich ist die Privatisierung öffentlicher Aufgaben kein Allheilmittel. Mit welchem Recht verlangen aber ÖTV und Angestelltenkammer vom Steuerzahler, überdurchschnittliche Löhne und niedrigere Leistungsvorgaben als in der freien Wirtschaft zu finanzieren? Solchen Mißbrauch von Steuergeldern können wir uns als Haushaltsnotlageland erst recht nicht erlauben. Es gibt keinen plausiblen Grund, warum staatliche Gebäude um ein Drittel teurer gereinigt werden sollen als Gebäude von Banken oder Versicherungsunternehmen", erklärte Bürgermeister Perschau.


Angestellten- und Arbeiterkammer führten die Öffentlichkeit bewußt in die Irre, wenn sie behaupten, der Senat verfolge eine Politik der "Privatisierung öffentlicher Aufgaben als Prinzip". Das habe mit der Wirklichkeit nichts zu tun. "Wir nutzen die Möglichkeiten des Marktes, um gute Preise und gute Arbeitsergebnisse zu erzielen. Das erwartet der Steuerzahler zu Recht von uns. Unser Ziel muß es stets sein, eine optimale Dienstleistung zu erzielen. Ob dazu eine Privatisierung das richtige Mittel ist, wird von Fall zu Fall entschieden. Fest steht jedoch: Die Gebäudereinigung ist keine hoheitliche Aufgabe, die von der öffentlichen Verwaltung zwingend wahrgenommen werden müßte. Klar ist auch bereits jetzt, daß mit der Privatisierung in diesem Bereich erhebliche Kostenvorteile mit gleichzeitigen Qualitätsverbesserungen erzielt werden können. So belaufen sich die Kosten der Fremdvergabe auf nur rund 65 Prozent der Personalkosten der staatlichen Eigenreinigung. Aus guten Gründen empfiehlt der Deutsche Städtetag seit 1981 den Kommunen, die Reinigungsleistungen nicht mehr selbst zu erbringen, sondern sie am Markt einzukaufen. Bundesweit sind alle modernen Verwaltungen und öffentlichen Betriebe im Begriff, die Gebäudereinigung zu privatisieren", so der Bürgermeister. Er nannte als Beispiele unter anderem vergleichbare Großstädte wie Städte Duisburg, Hamburg, Hannover und Nürnberg, die bei einem Fremdreinigungsanteil von mindestens 70 Prozent liegen. Ziel sei es meist, die Reinigung durch Verwaltungsmitarbeiter vollständig aufzugeben. In Bremen liegt der Anteil der Fremdreinigung bisher bei nur 28 Prozent.


Im übrigen sei nach der Kündigung des Tarifvertrages keine der staatlichen Reinigungskräfte von Entlassung bedroht, auch die jetzige Tarifentlohnung bleibe erhalten. Es sei lediglich vorgesehen, diejenigen, die durch Pensionierung oder auf eigenen Wunsch ausscheiden, nicht durch Neueinstellungen in den öffentlichen Dienst sondern durch Personal privater Reinigungsfirmen zu ersetzen.


"Ausdruck tiefsitzender Vorurteile ist auch die Diskriminierung des Gebäudereinigerhandwerks als Anbieter von "bad jobs", wie es Angestellten- und Arbeiterkammer betreiben", so der Bürgermeister. Private Reinigungsfirmen würden durch ausgebildete Gebäudereinigermeister geführt und verfügten über entsprechend qualifizierte Objektleiter vor Ort. Der öffentliche Dienst halte solche ausgebildeten Führungskräfte nicht vor, weil die Gebäudereinigung für ihn nur ein Randgeschäft sei.


Bürgermeister Perschau wies auch den Vorwurf zurück, durch eine Privatisierung werde "Lohn- und Sozialdumping" gefördert. Die vor einem Jahr gegründete "Facility Management Bremen GmbH" erteile grundsätzlich keine Aufträge an Anbieter, die Dumpingangebote abgeben. Durch eigene Kalkulationen und eine transparente Vergabepraxis werde sichergestellt, daß es zu nicht zu unrealistisch hohen Leistungswerten für das Personal komme. Leistungen würden darüber hinaus nur unter der Bedingung eingekauft, daß eine tarifliche Bezahlung erfolge und die Beschäftigten der Sozialversicherungspflicht unterliegen. "So verhindern wir, daß sich Anbieter durch untertarifliche Bezahlung einen Wettbewerbsvorteil verschaffen", erklärte der Finanzsenator.


Senator Perschau verwies auch auf die Hamburger ÖTV, die der Anwendung des privaten Tarifvertrages auf eine staatliche GmbH zugestimmt habe. "Ich er-warte von der Bremer ÖTV, daß sie nicht länger blockiert und sich der Anpassung an Standards in vergleichbaren Kommunen nicht grundsätzlich verschließt. Im Ergebnis bin ich aber optimistisch, daß wir zu einvernehmlichen Regelungen kommen werden", so Bürgermeister Hartmut Perschau.