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Der Senator für Finanzen

Finanzsenator Perschau: "In Schadensfällen sollen künftig Hundehalter bekanntgegeben werden können"

27.06.2000

Senat beschließt Gesetzentwurf zur Änderung des Bremischen Abgabengesetzes

Verursacht ein mit einer Bremer Steuermarke versehener Hund einen Schaden, so soll künftig dem Geschädigten Name und Anschrift des Hundehalters mitgeteilt werden können. Das ist Inhalt eines Gesetzentwurfes zur Änderung des Bremischen Abgabengesetzes, das der Senat heute beschlossen und an die Bremische Bürgerschaft weitergeleitet hat. "Bisher hat das Bremische Abgabengesetz aus Gründen des Steuergeheimnisses die Bekanntgabe des Hundehalters nur bei schweren Delikten wie der Verfolgung von Verbrechen erlaubt. Dieser Zustand ist unbefriedigend, da im Einzelfall das schutzwürdige Interesse von Geschädigten oder von Behörden zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten durch das Steuergeheimniß übermäßig stark eingeschränkt war. Künftig sollen bei der Hundesteuer in Schadensfällen Auskunft über Namen und Anschrift des Hundehalters an Behörden und Schadensbeteiligte gegeben werden können", erklärte dazu Finanzsenator Hartmut Perschau.