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Der Senator für Finanzen

"Beschluß zur Entfernungspauschale widerspricht grundlegenden bremischen Interessen"

08.12.2000

Bürgermeister Perschau: Vermittlungsausschußergebnis "völlig unakzeptabel"

Die jetzt im Vermittlungsausschuß von Bundestag und Bundesrat mehrheitlich beschlossene gestaffelte Entfernungspauschale (bis zehn Kilometer 70 Pfennig, ab zehn Kilometer 80 Pfennig für alle) "widerspricht eindeutig grundlegenden Interessen der Freien Hansestadt Bremen", erklärte heute Bremens Finanzsenator, Bürgermeister Hartmut Perschau. "Die vorgeschlagene Regelung schadet insbesondere den Stadtstaaten, weil sie die Trennung zwischen Arbeits- und Wohnort subventioniert. Deshalb hat auch der Hamburger Bürgermeister Ortwin Runde im Vermittlungsausschuß seine Zustimmung verweigert. Ich teile seine Auffassung uneingeschränkt, dass die gestaffelte Entfernungspauschale Stadtflucht und Zersiedelung fördert. Es ist auch nicht einzusehen, warum die Kosten pro Kilometer sprunghaft ansteigen sollen, wenn mehr als zehn Kilometer Entfernung zu überbrücken sind", so der Finanzsenator. "Entsprechend unserer Koalitionsvereinbarung haben die Interessen des Landes ‚absoluten Vorrang bei der Festlegung des Abstimmungsverhaltens im Bundesrat. Deshalb werde ich diesem Modell in keinem Fall zustimmen", so Bürgermeister Perschau.


"Ein Stadtstaat wie Bremen ist durch die jetzt vorgeschlagene Regelung in einem Kernproblem seiner finanziellen Existenz berührt, weil sie das Pendeln zwischen Arbeitsplatz und Wohnsitz subventioniert. Die über 100.000 Pendler, die in Bremen arbeiten, nehmen ihre gesamte Lohnsteuer mit in ihr Wohnsitzland – meist nach Niedersachsen. Die Umlandabwanderung hat sich daher insbesondere für Stadtstaaten wie Bremen als verhängnisvoll erwiesen. Deshalb ist das jetzt vorliegende


"Modell völlig unakzeptabel und schädlich für Bremen", so Finanzsenator Hartmut Perschau.


"Unakzeptabel ist auch die Tatsache, dass es keinerlei Bereitschaft des Bundes gibt, die Steuerausfälle für Länder und Gemeinden auszugleichen. Der Bund streicht die Einnahmen aus der von uns nicht gewollten Öko-Steuer ein und treibt damit die Energiekosten in die Höhe und die Länder und Gemeinden sollen die Hauptlast aus der Entfernungspauschale tragen – die Länder mit 42,5 Prozent und die Gemeinden zu 15 Prozent. Diese Art Zuständigkeitsverteilung – der Bund kassiert die Einnahmen, die Länder finanzieren die Folgen – dürfen wir nicht hinnehmen. Nach unseren Berechnungen kostet die jetzt vorgeschlagene gestaffelte Entfernungspauschale das Land Bremen rund acht Millionen Mark jährlich, ein Vorteil für Bremen ist dabei allerdings nicht zu erkennen", so Finanzsenator Perschau abschließend.