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Der Senator für Finanzen

Bürgermeister Perschau: Senat verabschiedet Richtlinien zur Vermeidung und Bekämpfung von Korruption


19.12.2000

Am heutigen Dienstag (19.12.) standen gleich drei Vorlagen auf der Tagesordnung des Senats, die sich mit der Vermeidung und Bekämpfung von Korruption im öffentlichen Dienst befassen. Dazu Bremens Finanzsenator, Bürgermeister Hartmut Perschau: "Korruption bewirkt neben hohen materiellen Schäden einen Verlust an Vertrauen in die Unparteilichkeit von Politik und Verwaltung. Sie beschädigt die Integrität der Institutionen und Personen, die den Staat repräsentieren. Korruption muß deshalb mit aller Entschiedenheit begegnet werden durch wirkungsvolle Vorbeugung und Aufdeckung, Verfolgung und Ahndung entsprechender Praktiken. Dieses Ziel soll durch ein breit angelegtes, ineinander greifendes Bündel von Maßnahmen mit den Elementen Prävention, Kontrolle und Repression erreicht werden. Die erlassenen Vorschriften sollen hierzu eine Richtschnur und Handlungsanleitung sein und Hilfestellung geben, um behörden- und fachspezifisch Korruptionsvermeidung und Korruptionsbekämpfung betreiben zu können."


Bis in die 80er Jahre konnte aufgrund empirischer Untersuchungen davon ausgegangen werden, dass in Amtsstuben Korruption eine ausgesprochen seltene Erscheinung war. Heute ist einhellige Erkenntnis, dass vor Korruption keine Verwaltung sicher und sie auf allen staatlichen Ebenen zu bekämpfen ist. Dabei lassen die relativ niedrigen Verfahrenszahlen (1999: Bundesrepublik gesamt: 1034, Bremen: 6) als "Hellfeld" nach allgemeiner Ansicht keinen Rückschluß auf das Dunkelfeld zu.


Die auf Senatsbeschluss beim Senator für Finanzen angesiedelten zentralen Stelle zur Vermeidung und Bekämpfung von Korruption und Amtsmißbrauch (Zentrale Antikorruptionsstelle), hat die "Verwaltungsvorschrift zur Vermeidung und Bekämpfung der Korruption in der öffentlichen Verwaltung der Freien Hansestadt Bremen", die "Verwaltungsvorschrift über die Annahme von Belohnungen und Geschenken" und die "Empfehlung für die Einrichtung von Innenrevisionen der Freien Hansestadt Bremen" in Zusammenarbeit mit allen Ressorts gemeinsam entwickelt.


In der Verwaltungsvorschrift zur Korruptionsvermeidung sind Hinweise über besonders gefährdete Bereiche (wie Auftragsvergabe) und Warnsignale (wie persönliche Probleme, zu große Aufgabenkonzentration ) ebenso beschrieben wie Kontrollmöglichkeiten und das Vorgehen bei Auftreten eines Korruptionsverdachts. Dem sensiblen Bereich des öffentlichen Auftragswesens - Grundsätze, Überwachung, Sanktionen – ist ein eigenes Kapitel gewidmet.


Das prinzipielle Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken durch Mitarbeiter im öffentlichen Dienst wird in einer entsprechenden (neu gefassten) Verwaltungsvorschrift herausgestellt: im Rahmen der Amtsführung ist jeder Anschein zu vermeiden, für persönliche Vorteile empfänglich zu sein.


Entsprechend der Empfehlung für die Einrichtung von Innenrevisionen der Freien Hansestadt Bremen soll die Innenrevision durch Ordnungsmäßigkeits-, Zweckmäßigkeits- und Wirtschaftslichkeitsprüfungen nicht nur die Dienst- und Fachaufsicht unterstützen und verstärken, sondern zugleich auch zur Korruptionsprävention und –bekämpfung beitragen.


Die Umsetzung und Einhaltung dieser Verwaltungsvorschriften und Empfehlungen werden den künftigen Schwerpunkt bei der Korruptionsvermeidung bilden. Die organisatorischen Vorbereitungen sind in Teilen abgeschlossen. So haben die Ressorts bereits für ihren Dienstbereich Antikorruptionsbeauftragte ernannt, die bei Bedarf von der Zentralen Antikorruptionsstelle und einer mobilen Prüfgruppe beraten und unterstützt werden. In Fortbildungsveranstaltungen sollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes den Problembereich besser einschätzen lernen und Handlungshilfen bekommen.


Bürgermeister Perschau: "Zwar werden es alle Anstrengungen zur Vermeidung von Korruption nicht schaffen, jeden Einzelfall zu verhindern, in denen ein einzelner Bediensteter die ihm übertragenen Kompetenzen mit krimineller Energie missbraucht. Es ist aber ein realistisches Ziel, durch Verfahrensänderungen, eine verbesserte Dienst- und Fachaufsicht und verstärkte Mitarbeitersensibilisierung potentiellen Tätern das Handeln soweit wie möglich zu erschweren."