05.01.2001
Das Finanzamt Bremen-Mitte erinnert Hundehalter im Gebiet der Stadtgemeinde Bremen an die Fälligkeit der Hundesteuer für das Kalenderjahr 2001 zum 15. Januar 2001. Durch öffentliche Bekanntmachung vom 6.Januar 2001 wurde die Hundesteuer in den Fällen, in denen sich keine Änderung gegenüber dem Vorjahr ergeben haben, allgemein festgesetzt. Gesonderte Hundesteuerbescheide ergehen also in diesen Fällen nicht. Die Steuerschuldner werden gebeten, die Hundesteuer in Höhe von 240,-- DM je Hund auf eines der Konten der Finanzkasse Bremen-Mitte bis zum 15.Januar 2001 zu überweisen oder dem Finanzamt rechtzeitig eine Einzugsermäch-tigung zu erteilen. Das Finanzamt weist besonders darauf hin, dass nur die Überweisung auf eines der folgenden Konten möglich ist:
Neue Hundesteuermarken werden nicht ausgegeben; die bisherigen gelten weiter.