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Der Senator für Finanzen

Finanzsenator Perschau befürwortet Erhöhung der Wegstreckenentschädigung für dienstlich genutzte PKW

05.01.2001

„Vor dem Hintergrund der am 1.1.2001 in Kraft getretenen nächsten Stufe der Ökosteuerreform halte ich eine Anhebung der reisekostenrechtlichen Wegstreckenentschädigung nunmehr für dringend erforderlich und werde dem Senat eine Erhöhung von 45 auf 52 Pfennig pro Kilometer empfehlen“, erklärte heute Finanzsenator Hartmut Perschau. Nach aktuellen Informationen wird auf Bundesebene, nachdem nun Einigkeit über die steuerrechtliche Entfernungskostenpauschale für alle Arbeitnehmer erzielt worden ist, kurzfristig ein Verordnungsentwurf zur Erhöhung der ‚kleinen‘ Wegstreckenentschädigung von 38 auf 43 Pfennig je Kilometer und der ‚großen‘ Wegstreckenent-schädigung für anerkannt privateigene Kraftfahrzeuge von 52 auf 58 Pfennig pro Kilometer auf den Weg gebracht.

„Ich verkenne auch nicht, daß Außendienstmitarbeiter, wie die Vollziehungsbeamten der bremischen Finanzverwaltung, die in ihrer Mehrzahl die beim Bund und in den Flächenländern für eine Anerkennung geforderten 6000 Kilometer dienstlicher Jahresfahr-leistung erreichen, sich durch einen einheitlichen Wegstreckenentschädigungssatz von 45 Pfennig je Kilometer, wie er in Bremen als Mittelwert zwischen den beiden Beträgen des Bundes gezahlt wird, benachteiligt fühlen. Auch teile ich die Auffassung, daß die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel in diesem Bereich keine Alternative darstellt“, so der Finanzsenator.

Hamburg hat seit 1.12.2000 unter Beibehaltung seines einheitlichen Satzes im Vorgriff auf eine entsprechende Verordnungsregelung ebenfalls von bisher 46 auf 52 Pfennig pro Kilometer erhöht. „Daher werde auch ich mich einer Erhöhung der Wegstreckenentschädigung von 45 auf 52 Pfennig nicht verschließen und nach Ermittlung der zu erwartenden Mehrkosten zügig einen entsprechenden Verordnungsentwurf in den Senat einbringen“, so Finanzsenator Hartmut Perschau abschließend.