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Der Senator für Finanzen

Bund lehnt Hauptzollamt in Bremerhaven ab
Bürgermeister Perschau bedauert Entscheidung des Bundes

26.01.2001

Bürgermeister und Finanzsenator Hartmut Perschau bedauert, dass Bundesfinanzminister Hans Eichel mit seiner Entscheidung zur Umstrukturierung der Zollverwaltung dem berechtigten Interesse auf angemessene Präsenz von Bundeseinrichtungen im Lande Bremen nur unzureichend nachgekommen ist. „Meine Bemühungen zusammen mit Bürgermeister Scherf, durch den Erhalt von Leitungsfunktionen die Schwächung des Zollstandortes Bremen zu verhindern, haben den Bundesfinanzminister leider nicht umstimmen können,“ so Perschau. Die beiden Bürgermeister Dr. Henning Scherf und Hartmut Perschau hatten in einem gemeinsamen Schreiben an den Bundesfinanzminister im Oktober vergangenen Jahres ihre Einwände gegen das Umstrukturierungskonzept des Bundes zur Verschlankung seiner Zollverwaltung deutlich zum Ausdruck gebracht.

In einem Gespräch von Bürgermeister Perschau mit Bundefinanzmister Eichel am gestrigen Tage hatte dieser sein Konzept zur Strukturentwicklung der Bundesfinanzverwaltung erneut bekräftigt. Dabei hat Eichel das Angebot der Freien Hansestadt, den Standort des verbleibenden Hauptzollamtes nach Bremerhaven zu verlegen, abgelehnt und gleichzeitig darauf verwiesen, dass er in die jetzt getroffenen Entscheidungen nicht weiter eingreifen werde.

Auch wenn sich die Reformbemühungen des Bundesministers der Finanzen und die damit verbundene Restrukturierung der Bundesfinanzverwaltung am Gebot der Wirtschaftlichkeit orientierten, ist immer wieder darauf hinzuweisen, dass im Rahmen der Strukturveränderung struktur, regional- und sozialpolitische Belange zu berücksichtigen sind, wie es bereits das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil aus dem Jahre 1992 zum Ausdruck gebracht hat. Darin wird betont, dass Standortentscheidungen, an denen der Bund mitwirkt, ein geeignetes Mittel sind, wirtschaftlichen Strukturschwächen abzuhelfen; dabei nennt das Gericht ausdrücklich Entscheidungen über den Sitz von Behörden.

Hartmut Perschau: „Vor diesem Hintergrund ist es absolut unverständlich, wenn das Bundesfinanzministerium es ablehnt, den Sitz eines Hauptzollamtes in Bremerhaven vorzusehen. Es bleibt aber festzuhalten, dass es gelungen ist,

  • je eine Außenstelle der Zollfahndung in Bremen und Bremerhaven und den Zollprüfungsdienst in Bremen zu erhalten,
  • in Bremen und Bremerhaven weiterhin eine Prüfgruppe zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung angesiedelt bleibt,
  • die vorgesehenen Umstruktuierungen der Zollverwaltung sowie die Änderung bei den Zuständigkeiten kaum Auswirkung auf die Arbeitsplätze der Beschäftigten haben werden. Sie bleiben in Bremen und Bremerhaven erhalten.“