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Der Senator für Finanzen

Finanzsenator Perschau zu Betriebsprüfungs-Ländervergleich der Arbeitnehmerkammer

24.04.2001

„Mischung aus Halbwahrheiten und Ignoranz“

„Alle Jahre wieder jongliert die ‚Arbeitnehmerkammer‘ mit virtuellen Zahlen und wartet mit den gleichen Sensationsmeldungen auf. Bei näherem Hinsehen erweist sich alles als Mischung aus Halbwahrheiten und Ignoranz“, erklärte heute Finanzsenator Hartmut Perschau zum neuesten Betriebsprüfungs-Ländervergleich der Arbeitnehmerkammer.

„So werden Großbetriebe rechnerisch zwar in einem Turnus von vier Jahren geprüft, es wurde jedoch versäumt zu erwähnen, dass derartige Betriebe bundesweit im Anschluss einer Betriebsprüfung unterzogen werden. Das heißt, es bleibt kein Jahr und kein Großbetrieb ungeprüft. Damit ist die Aussage der Arbeitnehmerkammer falsch, dass nur 24,3 Prozent der erfassten Großbetriebe geprüft würden.

Das Land Bremen selbst hat im Bundesvergleich eine gute Personalausstattung bei den Betriebsprüfern und einen guten Prüfungsturnus. Die Bundesländer haben sich 1996 verpflichtet, gemeinsame Betriebsprüfungsstandards zu erreichen. Dadurch sollen Verzerrungen, die durch einen unterschiedlichen Einsatz von Betriebsprüfern entstehen können, vermieden werden. Bei gleichmäßigem Prüfereinsatz würde das mit einer Betriebsprüfung erreichte Mehrergebnis abzüglich des Bundesanteils grundsätzlich im jeweiligen Land verbleiben. Alle Länder unternehmen seit dieser Zeit Anstrengungen, um die Personalausstattungen in den Außendiensten zu verbessern.

Die Finanzämter im Lande Bremen haben die danach anzustrebenden Richtwerte seit Jahren fast erreicht. Durch den im Bundesvergleich guten Prüfungsturnus kann gegenüber den Geberländern, trotz personeller Einsparungen in den Finanzämtern, dokumentiert werden, dass Bremen als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung seine originären Steuerquellen ausschöpft.

Nach der im Dezember 2000 erfolgten Umorganisation in den stadtbremischen Finanzämtern konnte weiteres Personal den Betriebsprüfungsstellen zugeführt werden. Deren Einsatz wird im 2. Halbjahr 2001 dazu führen, dass der Turnus für die Klein- und Kleinstbetriebe weiter verbessert werden kann. Bereits die im Produkt-Controllingbericht Januar bis Dezember 2000 veröffentlichten Zahlen für das Jahr 2000 haben sich schon verbessert“, so der Finanzsenator.

„Schädigung bremischer Interessen“
Als „eindeutige Schädigung bremischer Interessen durch Unkenntnis der Sachverhalte“ bezeichnete Senator Perschau den Hinweis auf scheinbar fehlende Anreizwirkungen des Finanzausgleichssystems. „Wer durch Ignoranz in die argumentative Falle der süddeutschen Geberländer tappt, muss sich fragen lassen, wie ernst er in Zukunft noch genommen werden will.“

Die Frage nach der Zwangsmitgliedschaft und Zwangsbeiträgen für Arbeitnehmer- und Angestelltenkammer müsse „erneut auf die politische Tagesordnung gesetzt werden“, erklärte Senator Perschau.

Durch die stark verkürzte Sicht auf ein beliebig gewähltes Jahr (1998) werde der Eindruck erweckt, es gäbe zur Erzielung höherer Einnahmen keine Anreize für die Länder. Es wird unterstellt, dass sich die Anreizfeindlichkeit des Finanzausgleichssystems allein an der Betrachtung der Grenzerträge und -belastung messen lässt. Die Arbeitnehmerkammer geht nur der Frage nach, ob einem Land durch höhere Steuereinnahmen - ungeachtet dessen, ob aus eigener Kraft erreicht oder nicht - mehr in der eigenen Kasse verbleibt oder nicht. Unberücksichtigt bleibt dabei:
Der Bund partizipiert zu einem großen Teil an einer Erhöhung der Gemeinschafts-steuern. Von diesen finanziellen Mitteln profitieren alle Länder.

Von einer Erhöhung der Steuereinnahmen Bremens profitieren neben dem Bund alle übrigen Länder, um die Abhängigkeit vom Finanzausgleich dauerhaft zu reduzieren. Dieses ist auch so gewollt.

Eine Erhöhung der kommunalen Steuereinnahmen wird zur Hälfte im Länderfinanzausgleich überhaupt nicht berücksichtigt. Dieses stellt in den Ländern mit einem hohen kommunalen Steueraufkommen je Einwohner einen erheblichen Anreiz zur Pflege ihrer Steuerquellen dar.

Der Finanzausgleich soll mittelfristig zum Abbau von Finanzkraftunterschieden dienen, um die Zahlerländer dauerhaft zu entlasten. Dieses gilt insbesondere im Hinblick auf die neuen Bundesländer.