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Der Senator für Finanzen

Lohnsteuerkarten 2004: Freibeträge jetzt eintragen oder mögliche Gesetzesänderungen abwarten?

05.11.2003

Die Lohnsteuerkarten für das Jahr 2004 sind den Bürgerinnen und Bürger des Landes Bremen mittlerweile zugegangen. Für viele Steuerpflichtige stellt sich die Frage, ob sie einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen sollen, um so bereits bei den regelmäßigen Lohnzahlungen einen Teil der sonst fälligen Lohnsteuer zu sparen. Der aufgrund der Werbungskosten, Sonderausgaben oder aus sonstigen Gründen einzutragende Freibetrag wird von den Finanzämtern unter Berücksichtigung der aktuell geltenden Gesetzeslage berechnet.

Der Senator für Finanzen, Dr. Ulrich Nußbaum, erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass der Bund wahrscheinlich noch in diesem Jahr Änderungen der Steuergesetze auf den Weg bringt, die für das Jahr 2004 die Verringerung oder den Wegfall von Vergünstigungen - insbesondere die Entfernungspauschale - mit sich bringen.

Wenn auf der Lohnsteuerkarte 2004 ein Freibetrag eingetragen ist, der nach der derzeit für 2003 geltenden Gesetzeslage berechnet worden ist, könnten diese Gesetzesänderungen unter Umständen dazu führen, dass die Rechtsgrundlage für einige Steuerermäßigungen wegfällt. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer würden in diesem Fall von ihrem Finanzamt zur Steuernachzahlung aufgefordert.

Um eine mögliche Nachzahlung zu vermeiden, können Bürgerinnen und Bürger entweder die laufenden Gesetzgebungsverfahren abwarten, um erst zum Jahresbeginn den Freibetrag nach den dann für 2004 geltenden Vorschriften zu berechnen oder sie lassen die fraglichen Aspekte - im Wesentlichen betrifft das die Entfernungspauschale - zunächst unberücksichtigt und lassen Freibeträge nur für die Sachverhalte eintragen, bei denen keine Gesetzesänderungen zu erwarten sind.

Als letzte Möglichkeit verbleibt der vollständige Verzicht auf die Eintragung eines Freibetrages. Die betreffenden Ausgaben könnten dann im Rahmen der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Senator Dr. Nußbaum weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Vorschläge niemanden davon abhalten sollen, von dem gesetzlich zustehenden Recht Gebrauch zu machen, einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung zustellen. Im Gegenteil wird das intensive Studium des der Lohnsteuerkarte beigefügten Ratgebers für Lohnsteuerzahler empfohlen, damit die Betroffenen von den ihnen zustehenden Rechten Gebrauch machen können.