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Der Senator für Finanzen

Ansprache von Bürgermeister und Finanzsenator Hartmut Perschau auf der 762. Sitzung des Bundesrates am 27. April 2001

27.04.2001

„Allen Ländern eine aufgabengerechte Finanzausstattung“

Der Senator für Finanzen, Bürgermeister Hartmut Perschau, führte in der heutigen Plenarsitzung des Bundesrates in Berlin unter anderem aus:

„Mit der heutigen Beschlussfassung über die Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf für ein Maßstäbegesetz der Bundesregierung stehen wir am Anfang eines Gesetzgebungsverfahrens, dessen Ausgang für alle Länder von immenser Bedeutung ist. Wie in der vorliegenden Beschlussempfehlung hinreichend zum Ausdruck kommt, ist auch nach Auffassung der Freien Hansestadt Bremen der Gesetzentwurf der Bundesregierung in seiner gegenwärtigen Form nicht zustimmungsfähig. Lassen Sie mich im folgenden noch einige für die Freie Hansestadt Bremen wichtige Aspekte ansprechen.


Auftrag des Bundesverfassungsgerichts

Das bis zum 31. Dezember 2002 zu verabschiedende Maßstäbegesetz soll nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Dezember 1999 zukünftig den Gestaltungsrahmen für den bundesstaatlichen Finanzausgleich konkretisieren und ausfüllen. Um es noch einmal klarzustellen: es geht in dem jetzt beginnenden Gesetzgebungsverfahren allein um die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Fortentwicklung unseres bewährten Ausgleichssystems sowie die Abarbeitung der von ihm erteilten Prüfaufträge, um nichts anderes!

Die Konzeption eines neuen Gesetzes ist für sich gesehen schon eine gewaltige Aufgabe; sie zusätzlich mit einer Diskussion um eine grundlegende Veränderung unseres föderalen Systems zu befrachten, ist nicht zielführend. Wer behauptet, das Gericht hätte eine Veränderung in Richtung eines stärker wettbewerbsföderalistischen Systems gefordert, irrt sich nicht nur gewaltig, sondern interpretiert es – bewusst oder unbewusst- falsch. Aus dem Urteil lässt sich gerade kein Auftrag, weder direkt noch indirekt, zur Flurbereinigung der deutschen Länderstruktur ableiten.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts inhaltsgetreu umzusetzen bedeutet vielmehr, unser gegenwärtiges Finanzausgleichssystem systemgerecht fortzuentwickeln. Es ist von dem Grundgedanken eines kooperativen Föderalismus mit dem Ziel der Herstellung und Wahrung gleichwertiger Lebensverhältnisse in unserem Land getragen. Für wettbewerbsorientierte Elemente kann es in diesem System aber erst dann Raum geben, wenn Chancengerechtigkeit verwirklicht worden ist, also alle Länder von einer gemeinsamen Ausgangsposition miteinander in Wettbewerb treten. Ohne dies kann es keinen fairen Wettbewerb geben. Allen, die meinen, einem ausufernden Wettbewerbsföderalismus das Wort reden zu müssen, und hier wende ich mich besonders an die Repräsentanten des Freistaats Bayern, sei mit den Worten des vormaligen Bundesfinanzministers Franz Josef Strauß gesagt: “Die Verbesserung schwach strukturierter Gebiete kann nicht dem zuständigen, in aller Regel finanzschwachen Land allein überlassen bleiben. Die Aufgabe muss vielmehr der gemeinsamen Verantwortung von Bund und Ländern zugewiesen werden, denn sie verlangt einen zielstrebigen und geplanten Einsatz aller vorhandenen Kräfte. Das entspricht auch dem Sinn und Auftrag, dem Geist und den Buchstaben des Grundgesetzes.“ (Franz Josef Strauß, Die Finanzverfassung, München 1969).

Genau diese Grundhaltung ist das verbindende Element in dem sogenannten Hannoveraner Kreis. Bedauerlicherweise konnten oder wollten sich nicht alle Teile dieses Hauses für den jetzt anstehenden Prozess diese Leitlinien zu eigen machen. Es war daher nur folgerichtig und konsequent, dass sich 11 Länder, über alle Parteigrenzen hinweg, trotz unterschiedlicher Ausgangslagen und Interessen im Einzelfall, zu einer vertrauensvollen Gemeinschaft zusammengefunden haben. Für uns ist das Prinzip der bündischen Solidarität oberste Leitlinie politischen Handelns. Der 11-Länder-Kreis beansprucht für sich dabei keine Exklusivität, er ist vielmehr offen für jeden, der auf der Grundlage des beschriebenen Konsenses an der Fortentwicklung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs mitarbeiten will.

Prüfaufträge des Bundesverfassungsgerichts konsequent abgearbeitet

Gemeinsam wurden vom 11-Länder-Kreis die Prüfaufträge des Bundesverfassungsgerichts aufgenommen und abgearbeitet. Das Ergebnis dieser Arbeit ist eine Konzeption, von der behauptet werden kann, dass sie dem Geist des Karlsruher Urteils Rechnung trägt. Angesichts des an vielen Stellen sehr vagen Gesetzentwurfes der Bundesregierung, was sich aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht notwendigerweise ableiten lässt, war wegen der Vielzahl der unter den Ländern vertretenen Positionen eine konkretere und vollständig ausformulierte Positionierung des 11-Länder-Kreises unumgänglich.

So hat das Gericht hat dem Gesetzgeber aufgegeben, die Einwohnerwertung der Stadtstaaten zu überprüfen. Der Bund hat leider hierzu lediglich eine sehr abstrakte Formulierung in seinen Gesetzentwurf eingearbeitet, nach der es grundsätzlich eine Einwohnerwertung für die Stadtsaaten geben soll. Zu ihrer Höhe sagt der Entwurf allerdings nichts. Die im 11-Länder Kreis verbundenen Stadtstaaten haben dagegen ihrerseits Anfang des Jahres eine Aktualisierung der verfassungsrechtlich überprüften Methode des Ifo-Instituts aus dem Jahre 1986 vorgelegt. Auf einer festen und absolut sicheren - durch das Bundesverfassungsgericht 1992 bestätigten - Basis wird für die Stadtstaaten eine Einwohnerwertung von 135 Prozent als eine am unteren Rand der möglichen Bandbreiten für eine Einwohnerwertung bestätigt.

Diese Sicht der Dinge haben sich leider nicht alle Teile dieses Hauses im gegenwärtigen Prozess zu eigen gemacht, sondern mittels eines Gutachtens unmittelbar die Existenz der Stadtstaaten in Frage gestellt. Leider wurden hier mit völlig willkürlichen Prämissen und zweifelhaften Berechnungsmethoden gearbeitet, losgelöst von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Damit aber nicht genug: auf der Basis dieses Gutachtens wird ferner ein Änderungsbedarf am vorliegenden Gesetzentwurf formuliert, der die Axt an die Existenz der Stadtstaaten legt. Wer aber die Existenz der Stadtstaaten in dieser Weise in Frage stellt, belastet alle Bemühungen zu einem Konsens zu gelangen und wird auch auf unseren entschiedenen Widerstand stoßen.

Das Gericht hat dem Gesetzgeber auch aufgegeben, die Abzugsfähigkeit der Hafenlasten neu zu begründen. Auch dieses musste der 11-Länder-Kreis für den Gesetzgeber tun. An die Adresse des Bundes will ich an dieser Stelle in aller Deutlichkeit sagen: Ein Prüfauftrag des Bundesverfassungsgerichts wird nicht durch eine schlichte Streichung der entsprechenden Regelung abgearbeitet. Dieses ist aus unserer Sicht in keiner Weise befriedigend.

Wir haben die Abzugsfähigkeit der Hafenlasten neu berechnet und neu begründet; so dass einer Berücksichtigung im Maßstäbegesetz nichts mehr im Wege steht.

Wer sich diesem verschließt, dem würde ich dringend einen Besuch in den großen deutschen Häfen empfehlen. Die Leistungsfähigkeit unserer Häfen sind ein untrennbarer Teil der Erfolgsgeschichte der Exportnation Deutschland. Wir schlagen dort für Sie Ihre erfolgreichen Exportprodukte um. Wir stellen für Sie kostengünstige Infrastruktur für den Im- und Export zur Verfügung. Denn eines ist doch klar: Wenn der Warenumschlag über ausländische Häfen für deutsche Unternehmen günstiger wäre, dann würden diese Unterneh-men dies auch in großem Maße tun. Sie tun es aber nicht, sondern schlagen Waren lieber über unsere Häfen um. Wir betreiben damit auch für die Unternehmen in den Ländern Wirtschaftsförderung, die uns nun die Berücksichtigung der Hafenlasten streitig machen. Mit unseren Häfen haben wir eine nationale Aufgabe großen Ausmaßes übernommen. Die Unterhaltung dieser Infrastruktur kostet aber auch nun einmal eine Menge Geld. Durch die Veränderung in den Strukturen der Warenströme hin zu immer mehr Containerverkehr, verbleibt letztlich immer weniger Wertschöpfung in unseren Häfen. Von daher sind die Hafenlasten wirklich eine Last und keine Gunst. Wer immer meint, Flughäfen seien mit den Seehäfen vergleichbar, muss dieses auch mit harten Fakten, wie wir es für die Seehäfen getan haben, belegen. Ich stelle hingegen fest, dieser Beweis ist bislang von niemandem in diesem Haus erbracht worden. Für mich ergibt sich, auch angesichts der einschlägigen Berichterstattung: Flughäfen sind keine Last, sie sind echte Profitcenter mit großen Beschäftigungswirkungen. Und weil das so ist, sind nach heutiger Erkenntnis die Hafenlasten im System des Finanzausgleichs zu berücksichtigen.

Der Bund sollte den heutigen Tag zum Anlass nehmen, seine bisherige Haltung grundlegend zu überdenken. Das Urteil gibt einen politischen Gestaltungsauftrag, an dessen Ende ein Gesetz zu stehen hat, das auch künftig allen Ländern eine aufgabengerechte Finanzausstattung gewährleistet und damit die von Grundgesetz gewollte Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Deutschland dauerhaft sichert.“