Sie sind hier:

Die Senatorin für Kinder und Bildung

Senat: Kofinanzierung der Exzellenzanträge der Universität gesichert

20.02.2007

Der Senat hat heute (20.2.2007) der Komplementärfinanzierung der bremischen Anträge im Rahmen der Exzellenzinitiative zugestimmt. Im Qualifikationsverfahren der zweiten Runde der Exzellenzinitiative war Bremen mit vier Anträgen erfolgreich. Zwei Graduiertenschulen (eine in den Sozialwissenschaften und eine in den Materialwissenschaften - an beiden ist die IUB beteiligt) und zwei Exzellenzcluster (einer in der Meeresforschung und einer in den Materialwissenschaften) sind positiv bewertet worden. Die Universität Bremen ist nun aufgefordert, bis zum 13. April 2007 die ausformulierten Vollanträge einzureichen, über deren Förderung am 19. Oktober dieses Jahres entschieden wird.

Für den Fall, dass alle vier gestellten Anträge der Universität Bremen erfolgreich sind, entstünde ein Kofinanzierungsbedarf durch Bremen in Höhe von durchschnittlich max. 3 Millionen Euro pro Jahr, er verringert sich, wenn ein oder mehrere Projekte nicht erfolgreich sind.

Das Exzellenzprogramm sieht die Förderung von Graduiertenschulen mit je einer Million Euro pro Jahr und von Exzellenzclustern mit je 6,5 Millionen Euro pro Jahr vor. Hinzu kommt ein Zuschlag in Höhe von 20 Prozent zur Deckung der mit der Förderung verbundenen indirekten Ausgaben.

Die Finanzierung der zweiten Förderrunde erfolgt zu den gleichen Modalitäten wie bei der ersten Förderrunde. Bewilligte Vollanträge werden zu 75 Prozent vom Bund und zu 25 Prozent von den Ländern getragen. Vollanträge können nur gestellt werden, wenn das Land gleichzeitig die erforderliche Komplementärfinanzierung zusichert. Vor Abgabe der bremischen Vollanträge ist ein Senatsbeschluss herbeizuführen, der die Bereitstellung der Mittel für den Erfolgsfall zusagt. Mit dem heutigen Beschluss kann Bremen die Vollanträge für die gewonnenen zwei Graduiertenschulen und zwei Exzellenzcluster bis zum 13. April 2007 einreichen.