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Senatskanzlei

Flüchtlinge in Arbeit bringen – Kommunen entlasten

Konferenz der Ausländer- und Integrationsbeauftragten der Länder

21.11.2014

Am 20. und 21. November 2014 fand die Konferenz der Ausländer- und Integrationsbeauftragten der Länder in Bremen statt. Sie befassten sich mit der Beschleunigung der sozialen und wirtschaftlichen Integration von Flüchtlingen. Und sie begrüßten die Gesetzesverbesserungen und -änderungen zum erleichterten Arbeitsmarktzugang für Asylsuchende, der nun nach drei Monaten ermöglicht ist. Zudem entfällt die Vorrangprüfung nach 15 Monaten.

Gruppenfoto in der Oberen Halle des Bremer Rathauses: Länderbeauftragte mit Staatsministerin Aydan Özoguz
Gruppenfoto in der Oberen Halle des Bremer Rathauses: Länderbeauftragte mit Staatsministerin Aydan Özoguz

Dazu Silke Harth, Migrations- und Integrationsbeauftragte des Landes Bremen: "Mit den gesetzlichen Änderung sind Flüchtlinge nun unmittelbar Zielgruppe für sprachliche und berufsbezogene Qualifizierungen. Sie brauchen gleichermaßen Zugang zu Integrationskursen und berufsbezogenen Deutschkursen wie zu den Qualifizierungen, die das Sozialgesetzbuch bietet."
In einer Zeit, in der insbesondere die Kommunen in Deutschland vor erhebliche Herausforderungen gestellt sind, sehen die Ausländer- und Integrationsbeauftragten der Länder die beste Entlastung darin, den Flüchtlingen die Möglichkeit zur selbstbestimmten Sicherung des Lebensunterhalts zu geben.
Darüber hinaus sprachen sich die Ausländer- und Integrationsbeauftragten erneut dafür aus, die Bundesratsinitiativen zur Öffnung der Integrationskurse schnell umzusetzen. Sie bitten den Bund zudem, die Kinderbetreuungskosten bei Integrationskursen wieder zu übernehmen.

Die Ausländer- und Integrationsbeauftragten regen an, das Bundesprogramm "Integration durch Sport" auch für Asylsuchenden und Geduldete zu öffnen. Sport kann Flüchtlingen helfen, in bestehenden und funktionierenden Gruppen einzutreten, neue Sozialräume zu erschließen, am öffentlichen Leben teilzuhaben, Kontakte aufzubauen und somit in der Bevölkerung und in der neuen Heimat Fuß zu fassen. Daher plädieren die Beauftragten dafür, die Zielgruppe des Programms zu erweitern.

Die Konferenz der Ausländer- und Integrationsbeauftragten besteht aus Vertreterinnen und Vertreter aller Länder. An der Verabschiedung der Resolutionen beteiligten sich Berlin, Brandenburg, Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.

Die Resolutionen (pdf, 156.9 KB)

Foto: Senatspressestelle