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Bremische Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau

Betroffenen Mut machen: Landesfrauenbeauftragte zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen und Mädchen

24.11.2014

"Gewalt gegen Frauen hat viele Gesichter. Ihr entgegen zu treten und betroffene Frauen schnell und fundiert zu unterstützen, bleibt unverändert eine unserer wichtigsten Aufgaben", erklärt Landesfrauenbeauftragte Ulrike Hauffe zum morgigen Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen und Mädchen. "In Bremen haben die politisch Handelnden in Sachen Gewaltschutz einiges bewirkt, anderes ist noch offen", resümiert Hauffe die Situation für von Gewalt betroffene Frauen in der Hansestadt. So konnte die Beratungsstelle "Neue Wege" finanziell besser ausgestattet, ihre wertvolle Arbeit im Bereich Häuslicher Beziehungsgewalt damit etwas sicherer gestaltet werden. Die Frauenhäuser im Land Bremen werden durch Fallpauschalen finanziert, damit sind Defizite vorprogrammiert. "Zudem steckt hinter dieser Art der Finanzierung eine perverse Logik: nur wenn betroffene Frauen ins Frauenhaus kommen, fließt Geld!", stellt Hauffe klar, "Statt dass wir Schutzräume vorbehaltslos vorhalten und sicherstellen, bekommen die Frauenhäuser nur Geld, weil und wenn Gewalt ausgeübt wird. Und Frauen ohne Leistungsansprüche müssen ihren Aufenthalt selber zahlen. Das alles entspricht nicht wirklich dem Schutzgebot und muss dringend anders werden." Zwar hat das Land Bremen Geld bereitgestellt, um die Defizite decken oder zumindest mindern zu können. "Gleichwohl muss die Finanzierung der Frauenhäuser zukünftig wieder Bestandteil des Haushalts sein", so Hauffe.

Im Bereich der Sexualstraftaten ist das eklatante Missverhältnis von Anzeigen und Verurteilungen in den Blick genommen worden. Eine umfangreiche Fallanalyse läuft, deren Ergebnisse Anfang kommenden Jahres erwartet werden. Hier hatte der Innensenator eine Arbeitsgruppe eingerichtet, nachdem bekannt geworden war, dass nur rund zehn Prozent aller angezeigten Fälle von Sexualstraftaten vor Gericht verhandelt werden und es nur bei etwa fünf Prozent zu einer Verurteilung kommt. "Wir müssen uns klarmachen, dass die Gesetzeslage derzeit den Tätern in die Hände spielt", betont Ulrike Hauffe und verweist auf den Vergewaltigungsparagrafen 177 im Strafgesetzbuch, der gravierende Lücken aufweise. "Nach aktueller Rechtslage spielt der fehlende Wille des Opfers keine Rolle, sondern es müssen für eine Strafbarkeit Faktoren wie ‚Gewalt‘, ‚Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben‘ oder Ausnutzen einer schutzlosen Lage gegeben sein." Inzwischen gibt es eine breite Allianz, hier eine Verschärfung vorzunehmen. Bundesjustizminister Heiko Maas will im kommenden Jahr einen Gesetzentwurf vorlegen.

"In der öffentlichen Wahrnehmung bekommt Gewalt gegen Frauen und unser aller entschlossenes Entgegentreten von Jahr zu Jahr mehr Bedeutung", so Ulrike Hauffe abschließend, "in Bremen finden rund um den 25.11. eine Vielzahl von Aktionen mit den verschiedensten Akzenten statt. Wenn die öffentliche Aufmerksamkeit und eindeutige Haltung Betroffene erreicht und ihnen Mut macht, Wege aus ihrer Situation zu suchen und Unterstützungsangebote anzunehmen, dann haben wir viel erreicht."

Betroffene Frauen können sich seit März 2013 an das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" wenden, das bundesweit, vertraulich und kostenfrei gewaltbetroffene Frauen, aber auch Angehörige und Fachkräfte zu allen Formen von Gewalt gegen Frauen berät. Als einziges Beratungsangebot in Deutschland ist das Hilfetelefon Tag und Nacht über die Rufnummer 08000 116 016 und die Online-Beratung auf www.hilfetelefon.de erreichbar. Über Angebote in Bremen informiert die website www.gewalt-gegen-frauen.bremen.de der Bremischen Gleichstellungsstelle.