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Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Ab Samstag Stallpflicht für Geflügel im Land Bremen

27.11.2014

Nachdem in den letzten Wochen an mehreren Orten in Europa in Geflügelhaltungen, darunter auch in Mecklenburg-Vorpommern, bei einer Wildente die Geflügelpest (Influenza Typ H5N8) nachgewiesen worden ist, ordnete heute (27. November 2014) der Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz und Veterinärdienst des Landes Bremen (LMTVet) die Aufstallung von Geflügel im Land Bremen an. Die Pflicht gilt ab Samstag, 29. Novemer 2014 und betrifft ca. 350 Halter und Halterinnen, darunter viele Hobbyhaltungen im Land Bremen, die zusammen etwa 9.000 Tiere besitzen. Bei Nichtbeachtung können Bußgelder von bis zu 30.000 Euro verhängt werden.

Bereits Anfang der Woche hatte das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit (Friedrich-Löffler-Instituts) in seiner Analyse der Situation empfohlen, die "Aufstallung von Geflügel risikobasiert, zumindest für Geflügelhaltungen, die sich in Regionen mit hoher Wildvogeldichte oder in der Nähe von Wildvogel-Rastplätzen befinden, anzuordnen." Dieser Einschätzung schließt sich der LMTVet in einer eigenen Risikobewertung an. Demnach muss der Kontakt von wildlebenden Vögeln zu gehaltenem Geflügel konsequent unterbunden werden und der Schutz hiesiger Geflügelbestände vor der Einschleppung und Verschleppung von Geflügelpest verstärkt werden. In Bremen und Bremerhaven sowie in der angrenzenden Umgebung befinden sich wichtige Wildvogel-Rastplätze mit einer hohen Wildvogeldichte. Hierzu zählen insbesondere die Wümmewiesen, die Ufer- und Wiesenbereiche entlang der Weser- und Lesumarme oder auch die Luneplate.

Der Pflicht kann nachgekommen werden durch die Unterbringung des Geflügels in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten, dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung). Tierhalterinnen und Tierhalter, die ihrer Meldepflicht noch nicht nachgekommen sind, werden zudem ausdrücklich aufgefordert, dies unverzüglich beim LMTVet unter Telefon 0421/361-4035 nachzuholen.