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Die Senatorin für Kinder und Bildung

Alkoholfreie Getränke oft teurer als alkoholische

05.05.2006

Ein Drittel der Gaststätten verstößt gegen gesetzliche Regelungen

Noch immer verstößt etwa ein Drittel der Gaststätten in Bremen gegen die gesetzliche Vorschrift, alkoholfreie Getränke mindestens ebenso preisgünstig wie alkoholische Getränke anzubieten. Allerdings ist die Zahl seit 1999 erkennbar gefallen. Das ergab jetzt eine Überprüfung, die das Institut für Suchtprävention und Angewandte Pädagogische Psychologie (ISAPP) zusammen mit dem Landesinstitut für Schule, Referat Suchtprävention, in Abstimmung mit dem Stadtamt Bremen durchgeführt hat.

Die aktuelle Untersuchung ergab, dass sich 30,8 Prozent der Betriebe nicht an das Gesetz halten, bei der ersten Überprüfung 1999 waren es noch 45, 3 Prozent.
Die Regelung nach § 6 des Gaststättengesetzes (GastG) soll verhindern, dass die Jugendlichen zu alkoholischen Getränken greifen, nur weil diese in Gaststätten die preisgünstigsten sind.

Außerdem müssen die Gaststätten nach der Preisangabenverordnung (PAngV) die Kosten der Getränke nach außen kenntlich machen. Auch hier wurde die Einhaltung der Vorschrift jetzt wieder überprüft: 17,8 Prozent der kontrollierten Betriebe verstießen gegen die Preisangabenverordnung. 1999 waren es noch 30,9 Prozent der überprüften Gaststätten.
Insgesamt wurden 348 Gaststätten kontrolliert. Davon hatten 62 keine Preisangaben ausgehängt, so dass eine Überprüfung der Preise nur bei 286 Gaststätten stattfinden konnte.

Von den insgesamt 348 Lokalen waren 25 Discotheken, 202 Gaststätten und 121 Restaurants. Die Lokale in der Innenstadt, im Ostertor/Steintor und in Walle sind flächendeckend überprüft worden (insgesamt 235). In den anderen Regionen wurden Stichproben erhoben.
Es wird jetzt erneut eine Überprüfung dieser Gaststätten stattfinden. Die Betriebe, die gegen das Gaststättengesetz verstoßen haben, wurden inzwischen schriftlich aufgefordert die Regelungen einzuhalten. Sollten die Gastwirte ihre Preisgestaltung im Sinne des § 6 GastG nicht geändert haben, wird das Stadtamt Bremen als Gaststättenbehörde informiert. Von dort werden dann förmliche Bußgeldverfahren durchgeführt.

Weitere Informationen: Brunhilde Christoph, Suchtprävention, Tel. 361-8314, Email: bchristoph@lis.bremen.de