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Die Senatorin für Kinder und Bildung

Deputationen billigen neues Lehrerausbildungsgesetz

21.02.2006

Die Deputation für Bildung und die Deputation für Wissenschaft haben gestern in einer gemeinsamen Sitzung den Entwurf eines neuen Lehrerausbildungsgesetzes gebilligt. Das Gesetz definiert die neue Struktur der Lehrerausbildung in Bremen und deren verstärkt praxisbezogene Inhalte. Danach gehören zu den verbindlichen Qualifikationselementen künftig: Diagnose-, Beurteilungs- und Förderkompetenz, Umgang mit heterogenen Lernvoraussetzungen, Medienkompetenz, die Fähigkeit, Schülerinnen und Schüler zu selbstständigem Lernen anzuleiten sowie die eigene Arbeit zu evaluieren.

Die Lehrerausbildung in Bremen wird in klar gegliederter und auf einander aufbauender, d. h. konsekutiver Form gestaltet. Die Neuorganisation entspricht den von der Kultusministerkonferenz festgelegten Standards. Nach dem Gesetzentwurf gliedert sich der Studienverlauf (Erste Phase) für künftige Lehrkräfte in das Bachelorstudium (6 Semester) und das Masterstudium ( 2 oder 4 Semester). Das anschließende Referendariat (Zweite Phase) wird von bisher 24 auf 18 Monate verkürzt.

Das Bachelorstudium führt zu einem ersten Abschluss mit zwei für das Lehramt geeigneten Fächern und enthält auch (Wahl-)Kurse für nichtschulische Berufsfelder. Von Beginn an umfasst das Studium die fachwissenschaftliche Ausbildung und berufsfeld- bzw. berufspraxisbezogene, handlungsorientierte Elemente.

Studenten mit dem Berufsziel schulisches Lehramt wechseln in den lehramtsspezifischen Masterstudiengang. Das je nach angestrebtem Lehramt zwei- oder viersemestrige Masterstudium umfasst mindestens zwei Unterrichtsfächer, Bildungswissenschaften sowie mehrere Abschnitte praktischer Studien. Diese Praxisanteile können in einer Schule aber auch in außerschulischen Einrichtungen absolviert werden.

Die Ausbildung führt jetzt zu unterschiedlichen Lehrämtern für die verschiedenen Schularten. Sie entspricht damit der Struktur der Ausbildung in den anderen Bundesländern.

Die Qualität des Studiums wird durch ein verbindliches Akkreditierungsverfahren gewährleistet. Eine von der KMK anerkannte unabhängige externe Institution überprüft die einzelnen Studiengänge. Nur akkreditierte Studiengänge führen zum Masterexamen. Dadurch kann dieses Examen zugleich als erstes Staatsexamen anerkannt werden. Es ist damit die unmittelbare Zugangsberechtigung zum anschließenden Referendariat.

Mit der neuen Struktur des Studiums, die gezielter auf den späteren Beruf vorbereitet, ist eine Verkürzung des Referendariats auf 18 Monate möglich. Der Schwerpunkt des Referendariats liegt in der praktischen Ausbildung an öffentlichen Schulen und in der Vorbereitung auf die Tätigkeit als Lehrkraft (Unterricht, Schulgestaltung und Schulentwicklung, Gesprächsführung mit Schülerinnen und Schülern und deren Eltern).

Das Landesinstitut für Schule (LIS) und die Universität müssen bei der Ausgestaltung der Ausbildung zusammenarbeiten. Sie sind verpflichtet, die Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung verbindlich zu konkretisieren. Zudem wird ein Beirat für Lehrerbildung den Austausch zwischen den an der Ausbildung beteiligten Institutionen organisieren.