Sie sind hier:
  • Pressemitteilungen
  • Archiv
  • Senatorin Quante-Brandt: Bundesrats-Entscheidung zur Lockerung des Kooperationsverbotes eröffnet viele Möglichkeiten

Die Senatorin für Kinder und Bildung

Senatorin Quante-Brandt: Bundesrats-Entscheidung zur Lockerung des Kooperationsverbotes eröffnet viele Möglichkeiten

19.12.2014

Der Bundesrat hat heute (Freitag, 19.12.2014) die Lockerung des Kooperationsverbotes zwischen Bund und Ländern beschlossen. "Das ist ein Meilenstein für die Hochschulpolitik", betonte Bremens Senatorin für Bildung und Wissenschaft, Prof. Dr. Eva Quante-Brandt. "Diese wichtige Entscheidung eröffnet viele neue Möglichkeiten." Die Reform ermöglicht es dem Bund, zukünftig Hochschulen direkt und dauerhaft zu fördern, statt, wie bisher, nur über zeitlich befristete Pakte und Programme. Das kann beispielsweise zu besseren Perspektiven für den wissenschaftlichen Nachwuchs führen, weil der Bund künftig längerfristig fördern kann. Auch können die Universitäten unbürokratischer mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen zusammenarbeiten.

Senatorin Quante-Brandt: "Die beschlossene Grundgesetzänderung ist sehr zu begrüßen, denn sie macht den Weg frei für eine stärkere Beteiligung des Bundes an der institutionellen Finanzierung der Hochschulen. Die Lockerung des Kooperationsverbotes ist aber nur ein erster wichtiger Schritt. Wichtig ist, dass langfristig das Kooperationsverbot auch für den Bildungsbereich fällt, damit sich der Bund auch hier an wichtigen Aufgaben, wie zum Beispiel an der Umsetzung der Inklusion und am Ausbau der Ganztagsangebote, finanziell beteiligen kann."

Dass in Zukunft Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen unbürokratischer zusammenarbeiten können, hat für Bremen eine große Bedeutung. Denn Bremen hat viele starke außeruniversitäre Forschungsinstitute, gleichzeitig eine große Stärke in der Kooperation zwischen Hochschulen und außeruniversitären Forschungsinstituten. Diese Kooperationen sollen künftig weiter ausgebaut werden, um Bremen als Wissenschaftsregion zu stärken. Das betrifft auch die Weiterentwicklung des Zentrums für marine Umweltwissenschaften MARUM. Durch die Grundgesetzänderung wird die Umsetzung für die geplante Campus-Allianz aus MARUM und AWI (Alfred-Wegener Institut) erleichtert.

Senatorin Quante-Brandt: "Die Reform bietet große Chancen für Bremen. Wir sind aufgrund unserer starken Wissenschaftslandschaft sehr gut aufgestellt, um von möglichen Bundesfinanzierungen zu profitieren."