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Die Senatorin für Kinder und Bildung

Senat stimmt Entwurf für ein Studienkontengesetz zu

27.09.2005

Der Senat hat heute (27.09.2005) dem Entwurf eines Bremischen Studienkontengesetzes zugestimmt. Danach erhalten Studierende mit Wohnsitz in Bremen ein einmaliges Studienguthaben von 14 Semestern. Studierende, die ihren Wohnsitz nicht in Bremen haben, erhalten ein Studienkonto von zwei Semestern. Ab dem dritten Semester haben diese eine Studiengebühr in Höhe von 500 Euro pro Semester an die Hochschulen zu zahlen. Die Frist von zwei Semestern soll den Studierenden Zeit geben für die Entscheidung, ob sie ihren Wohnsitz im Lande Bremen nehmen oder ab dem 3. Semester Gebühren zahlen wollen.

Wer sein Studienguthaben verbraucht hat, ohne das Studium abzuschließen, hat an die Hochschulen eine Studiengebühr in Höhe von 500 Euro pro Semester zu zahlen. Die erhobenen Studiengebühren verbleiben den Hochschulen.

Zur Sicherstellung der Sozialverträglichkeit und der Chancengleichheit sieht der Gesetzentwurf auch eine Reihe von Ausnahmeregelungen vor. Sie gelten beispielsweise für Studierende, die beurlaubt sind, die Leistungen nach BAföG erhalten, die Kinder zu erziehen haben oder die gewählte Vertreter in Organen der Hochschule, des ASTA oder des Studentenwerkes sind. Außerdem können Studiengebühren gestundet, ermäßigt oder ganz erlassen werden, wenn die Zahlung der Gebühren eine unbillige Härte darstellt (z. B. wegen Behinderung, schwerer Erkrankung, Folgen einer Straftat oder wirtschaftlicher Notlage während der Abschlussprüfung).

Studierende, die ihr Studium vorzeitig beenden, also ohne ihr Studienguthaben aufgebraucht zu haben, können das verbleibende Guthaben innerhalb von zehn Jahren für Studien- und Weiterbildungsangebote der bremischen Hochschulen nutzen.

Ist für die Erlangung eines angestrebten Berufsabschlusses ein Zweitstudium rechtlich zwingend erforderlich, so erhöht sich das Studienguthaben um die zusätzlich erforderliche Studienzeit.

Sämtliche Regelungen zum Verfahrensablauf sowie zur Umsetzung des Gesetzes sind von den Hochschulen autonom durch eigenes Satzungsrecht zu treffen. Damit soll eine möglichst unbürokratische Praxis ermöglicht werden.

Gebühren werden erstmals zum Wintersemester 2006/2007 erhoben. Dadurch bleibt den Studierenden eine Übergangszeit, um sich auf die neuen rechtlichen Regelungen einzustellen.

Mit der Beschlussfassung durch den Senat wird der Entwurf an die Bremische Bürgerschaft weitergeleitet. Es ist vorgesehen, dass das Parlament das Gesetz in der Oktobersitzung verabschiedet.