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Die Senatorin für Kinder und Bildung

Referendariat einer Kopftuchträgerin ist beendet

29.08.2005

Oberverwaltungsgericht bestätigt Rechtsauffassung des Bildungssenators

Das Oberverwaltungsgericht hat sich in einer Eilentscheidung der Rechtsposition des Senators für Bildung und Wissenschaft angeschlossen, nach der eine Referendarin mit Kopftuch nicht unterrichten darf und damit ihre Ausbildung nicht absolvieren kann.
Nach der Entscheidung ist das vorläufige Referendariatsverhältnis mit der Frau beendet.

Das Verwaltungsgericht Bremen hatte im Mai im Wege einer einstweiligen Anordnung den Senator für Bildung und Wissenschaft verpflichtet, die Bewerberin für das Referendariat in den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an öffentlichen Schulen aufzunehmen. Die Aufnahme war ihr im Frühjahr verweigert worden, da die Bewerberin nicht bereit war, im Biblischen Geschichtsunterricht/ Religionskunde auf das Tragen eines Kopftuches zu verzichten.

Der Senator für Bildung und Wissenschaft respektierte zwar den Beschluss des Verwaltungsgerichts und nahm die Bewerberin vorläufig in das Referendariat auf,er legte jedoch in der Sache Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht ein.

Zwischenzeitlich verabschiedete die Bremische Bürgerschaft ein Gesetz über das Tragen religiöser Symbole in der Schule.
Dieses Gesetz bezog das Oberverwaltungsgericht in seine jetzige Entscheidung mit ein.

„Mit dieser Gerichtsentscheidung hat das neue Gesetz seine erste Bewährungsprobe bestanden“, kommentierte der Senator für Bildung und Wissenschaft, Willi Lemke den Richterspruch. Besonders zufrieden zeigte er sich darüber, dass auch das Gericht in den Mittelpunkt seiner Entscheidung die Wahrung des Schulfriedens gestellt habe und diesen gefährdet sieht „durch die ausdrucksstarke Kundgabe einer religiösen Überzeugung“ (Pressemitteilung des OVG). „Das ist auch eindeutig meine Position“, betonte Lemke.