Sie sind hier:

Die Senatorin für Kinder und Bildung

Deputation für Wissenschaft stimmt Entwurf für ein Studienkontengesetz zu

24.06.2005

Die Deputation für Wissenschaft hat heute dem Entwurf eines Bremischen Studienkontengesetzes zugestimmt. Danach erhalten Studierende mit Wohnsitz in Bremen ein einmaliges Studienguthaben von 14 Semestern. Studierende, die ihren Wohnsitz nicht in Bremen haben, erhalten ein Studienkonto von zwei Semestern. Ab dem dritten Semester haben diese eine Studiengebühr in Höhe von 500 Euro pro Semester an die Hochschulen zu zahlen.


Wer sein Studienguthaben verbraucht hat, ohne das Studium nach 14 Semestern abzuschließen, hat an die Hochschule eine Studiengebühr in Höhe von 500 Euro pro Semester zu zahlen. Die erhobenen Studiengebühren verbleiben den Hochschulen. Sie haben die Mittel insbesondere für die Lehre einzusetzen.

Um die Sozialverträglichkeit des Gesetzes zu sichern, sieht der Entwurf eine Reihe von Ausnahmeregelungen vor. Sie gelten beispielsweise für Studierende, die beurlaubt sind, die Leistungen nach BaföG erhalten, die Kinder zu erziehen haben oder die gewählte Vertreter in Organen der Hochschule, der Studentenvertretung (AStA) oder des Studentenwerkes sind. Außerdem können Studiengebühren gestundet, ermäßigt oder ganz erlassen werden, wenn die Zahlung der Gebühren eine unbillige Härte darstellt (z. B. wegen Behinderung, schwerer Erkrankung, Folgen einer Straftat oder wirtschaftlicher Notlage während der Abschlussprüfung).


Studierende, die ihr Studium vorzeitig beenden, also ohne ihr Studienguthaben aufgebraucht zu haben, können das verbleibende Guthaben innerhalb von zehn Jahren für wissenschaftliche Weiterbildungsangebote der bremischen Hochschulen nutzen.
Ist für die Erlangung eines angestrebten Berufsabschlusses ein Zweitstudium rechtlich zwingend erforderlich, so erhöht sich das Studienguthaben um die zusätzlich erforderliche Studienzeit.
Nach dem Entwurf wird das Gesetz befristet, es soll zum Wintersemester 2010/2011 außer Kraft treten.
Die Entwicklung des Themas Studiengebühren in anderen Ländern ist nach Auffassung der Deputation auch weiterhin zu beachten. Sie verwies darauf, dass insbesondere die Entwicklung in Niedersachsen sowie dem Saarland und Berlin zu verfolgen sei, „um zu gegebener Zeit erforderliche Entscheidungen zu treffen.“