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Die Senatorin für Kinder und Bildung

Kopftuch: Nachhilfe für den Abgeordneten Güldner

29.04.2005

In einer Pressemitteilung von heute (29.4.2005) zur Ablehnung einer Referendariatsbewerberin äußert sich der grüne Bürgerschaftsabgeordnete Matthias Güldner auf der Basis irreführender Informationen. Zur Klarstellung:


  1. Die Lehramtsbewerberin sollte sich schriftlich verpflichten, „im Unterricht in Biblischer Geschichte bzw. in Religionskunde auf das Tragen eines Kopftuches“ zu verzichten. Keine andere Fachbezeichnung findet sich in dem Text. Da sie diese Verpflichtung nicht akzeptierte, wurde ihr die Aufnahme ins Referendariat versagt. Eine Ausbildung in einem einzigen Fach ist nicht möglich.


  2. Die Bewerberin wollte für die Sekundarstufe II ausgebildet werden. In der Sekundarstufe II gibt es kein Fach Islamkunde.